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Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet wieder

Ab dem 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung von Einzelmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit auch wieder, nachdem es am 23.01.2022 zunächst einen vorläufigen Antragsstopp gegeben hat. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Die KfW hat in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022 eingegangen waren,  zu bearbeiten. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien auf Förderfähigkeit geprüft und entsprechend  beschieden. In einem zweiten Schritt startet zudem zeitgleich die Sanierungsförderung wieder.

In Bezug auf die neu aufzusetzende EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. € bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022 gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern“

Weiter Information erhalten Sie hier.

 



Artikeldatum: 22. February 2022
Fotos v.o.n.u.: MQ-Illustrations/stock.adobe.com