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Bildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Lingen (Ems)

Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung

Nach erfolgter Kommunalwahl für die Wahlperiode 2021–2026 hat auch die Neubildung des Jugendhilfeausschusses gemäß dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und dem Niedersächsischen Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuches (Nds. AG SGB VIII) zu erfolgen.

Die im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben Vorschlagsrecht für die Wahl des Anteils von 2/5 der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder (das sind zurzeit 6 Mitglieder). Bei der Wahl sind Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen. Die Hälfte der zu wählenden Mitglieder soll von Trägern der Jugendarbeit vorgeschlagen worden sein. Außerdem wird für jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter gewählt. Die Hälfte der stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder sollen Frauen sein.

Damit der Rat die stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses rechtzeitig wählen kann, bitte ich alle in der Stadt Lingen (Ems) wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere auch die Träger der Jugendarbeit, mir bis zum 30. September 2021 geeignete Frauen und Männer vorzuschlagen. Vorgeschlagen werden kann, wer seine Hauptwohnung in der Stadt Lingen (Ems) und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wahlvorschläge und dazugehörige Stellvertreter(innen) sind bis zum 30.09.2021 unter Angabe der Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift) an die Stadt Lingen (Ems), Fachbereich Bildung, Jugend und Sport, Postfach 20 60, 49803 Lingen (Ems), zu richten.

Lingen (Ems), 16.09.2021                                                                                                                                                                 

gez.
Dieter Krone
Oberbürgermeister



Artikeldatum: 21. September 2021
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