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Förderung einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur

Parksymbol für Elektroauto mit Ladestation

Unternehmen und Vereinen bietet das Land Niedersachsen finanzielle Unterstützung für die Errichtung einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur. Gefördert werden u.a. Planungs- und Beratungsleistungen, Installations- und Baumaßnahmen für Normal- und Schnellladepunkte (inkl. Wallboxen) sowie Netzanschlüsse. Als nicht rückzahlbare Zuschüsse sind bis zu 80 % für die Ausgaben für Ladepunkte und 60 Prozent bei Netzanschlüssen möglich. Die Frist für die Antragseinreichung des ersten Förderaufrufes endet am 31.03.2021. Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Antragstellung.

 



Artikeldatum: 1. February 2021
Fotos v.o.n.u.: mmphoto/stock.adobe.com