Unternehmen und Vereinen bietet das Land Niedersachsen finanzielle Unterstützung für die Errichtung einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur. Gefördert werden u.a. Planungs- und Beratungsleistungen, Installations- und Baumaßnahmen für Normal- und Schnellladepunkte (inkl. Wallboxen) sowie Netzanschlüsse. Als nicht rückzahlbare Zuschüsse sind bis zu 80 % für die Ausgaben für Ladepunkte und 60 Prozent bei Netzanschlüssen möglich. Die Frist für die Antragseinreichung des ersten Förderaufrufes endet am 31.03.2021. Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Antragstellung.