Der Landkreis Emsland weist per Allgemeinverfügung an, sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in Haltungen mit mehr als 50 Stück ab sofort einzustallen. Zweck dieser Maßnahme ist der Schutz vor der Einschleppung der Aviären Influenza vom Subtyp H5N1 insbesondere durch Wildvögel, die das Virus über Kot oder direkten Kontakt verbreiten können. Aktueller Anlass sind erste Verdachtsfälle auf infizierte Wildvögel im Emsland (fünf Wildenten), deren H5N1-Infektion am heutigen Dienstagnachmittag durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt wurde, sowie bundesweite Ausbruchsgeschehen der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen, darunter auch mehrere in Niedersachsen (u. a. Nachbarlandkreis Cloppenburg).
„Angesichts der derzeit starken Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln befürchten wir auch eine Einschleppung in unsere Geflügelbestände. Es handelt sich um einen hochansteckenden Erreger, bundesweit sind bereits zahlreiche Geflügelhaltungen von Infektionen betroffen. Auf der Grundlage einer aktuellen Risikobewertung haben wir uns daher entschlossen, für das Emsland die Stallpflicht als präventive Maßnahme anzuordnen, um unsere heimischen Bestände bestmöglich zu schützen“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf, der außerdem betont, wie wichtig die Einhaltung grundlegender Hygienemaßnahmen in den Tierhaltungen ist.
Der Landkreis Emsland sei nicht nur Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel, sondern weise auch eine hohe Geflügeldichte auf. Derzeit werden rund 33 Mio. Stück Geflügel gehalten, so Burgdorf weiter.
Die Stallpflicht gilt bis auf Weiteres und bedeutet, dass Geflügelhalter ihre Tiere vorübergehend nicht mehr im Freien halten dürfen, sondern sie in geschlossenen Ställen oder überdachten, nach allen Seiten gesicherten Ausläufen unterbringen müssen. Ausgenommen sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit lediglich Haltungen mit weniger als 50 Tieren. Die Maßnahme erfolgt im Sinne der Tiere und der Tierhalter, denn bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste sowie große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist im aktuellen Amtsblatt auf der Homepage des Landkreises unter www.emsland.de/amtsblatt veröffentlicht.