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Ferienbetreuung

Fünf Kinder gucken lachend in die Kamera

Allgemeine Infos


Wir bieten Ferienbetreuungen für Grundschulkinder in den Oster-, Sommer- und Herbstferien an.

Kostenbeitrag

Der Kostenbeitrag ist für jeweils eine Woche festgelegt und wird per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto abgebucht. Eine Buchung der Ferienbetreuung ist nur wochenweise möglich. 

Sollte der Kostenbeitrag aufgrund der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufgebracht werden können, besteht die Möglichkeit, den Beitrag auf Antrag vom Fachbereich Schule, Kita und Sport zu übernehmen.

Verpflegung

Die Kinder bringen ihr Frühstück, sowie Getränke selber mit. Es gibt ein Mittagessen. Die Kosten sind zusätzlich zu entrichten. Außerdem werden unregelmäßig zusammen mit den Kindern kleine Gerichte gekocht, es wird gebacken und es steht Obst bereit.

Fehltage

Sollte ihr Kind erkrankt sein, entschuldigen Sie es bitte telefonisch oder per Mail. Eine Erstattung der Beiträge für Fehlzeiten ist nicht möglich.

Anmeldung

Für die Ferienhortbetreuungen werden im Vorfeld jeweils Anmeldezeiträume festgelegt und veröffentlicht, in denen die Anmeldungen entgegengenommen werden. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich und kostenpflichtig. Anmeldungen für den Kinderferienhort sind per ausschließlich über den Online-Link möglich unter www.lingen.de/ferienhort.

Versicherung
Die Kinder sind während des angemeldeten Zeitraums bei Invalidität infolge eines Unfalls im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen versichert. Es besteht kein Deckungsschutz für Heilkosten etc., für Fälle persönlicher Haftung sowie bei Diebstahl, Verlust oder Sachbeschädigung des persönlichen Eigentums. Die Teilnehmer genießen während der Ferienbetreuung keinen Haftpflichtdeckungsschutz.

Weitere Informationen:

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt schrittweise ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Dieser beginnt zunächst für die Erstklässlerinnen und Erstklässler und wird in den darauffolgenden Jahren weiter ausgebaut. Das bedeutet, dass die Kinder der 1. Klasse nach den Sommerferien 2026 einen Anspruch auf eine Ferienbetreuung haben.

Geschwisterkinder, die eine Lingener Grundschule besuchen, werden vorrangig berücksichtigt und erhalten in der Regel ebenfalls einen Betreuungsplatz. Für Kinder der 2., 3. und 4. Klassen besteht derzeit kein gesetzlicher Anspruch auf eine Ferienbetreuung, diese können aber natürlich bei freien Plätzen am Ferienprogramm teilnehmen.

Zusammenfassung:

Kinder in der 1. Klasse haben dann Anspruch auf Betreuung in den Ferien:

  • bis zu 8 Stunden am Tag
  • an 5 Tagen in der Woche
  • es gibt 4 Wochen im Jahr keine Betreuung (Schließzeit)
     
  • Sie müssen Ihr Kind vorher anmelden.
  • Die Betreuung kostet Geld.
  • Geschwisterkinder, die eine Lingener Grundschule besuchen, bekommen in der

Regel auch zuerst einen Platz.

Ferienpass

Ferienpassprogramm

Fachdienst Kinderbetreuung
E-Mail: ferienhort@lingen.de



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