Sie sind hier: Startseite > Bauen & Wirtschaft > Umwelt & Natur > Förderprogramme
pfeil2

Förderung von Zisternen und Brunnen für die nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers

Förderung von Zisternen und Brunnen

Die Stadt  Lingen (Ems) fördert die Anlegung einer unterirdischen Zisterne zum Auffangen von Regenwasser oder die Anlegung eines Grundwasserbrunnens auf dem eigenen Grundstück.

Mit der Förderung von Zisternen und Brunnen für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers soll es für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine die Möglichkeit geben, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels aktiv zu werden. Es soll der Anreiz geschaffen werden, den Garten mit dem gesammelten Regenwasser oder Grundwasser zu bewässern.

Das Antragsformular sowie die Förderrichtlinie halten wir für Sie zum Download oder als ausfüllbares Word-Dokument bereit. Bitte füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie diesen mit den angegebenen benötigten Unterlagen an uns zurück.

Antrag städtische Fördermittel

Nutzen:


Wasser ist eine kostbare Ressource, die immer knapper wird und geschützt werden muss. Durch die Verwendung von gesammeltem Regenwasser rund ums Haus werden die Trinkwasservorräte geschont und die Versickerung im Garten gefördert.
Zudem kann eine Zisterne bei starken Regenfällen eine zusätzliche Entlastung der öffentlichen Kanalisation darstellen.

Förderung
Gefördert werden bis zu 25 % der als förderfähig anerkannten Kosten einer Anlage, die maximale Förderung beträgt 250,00 €. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Eigentümer*innen einen Antrag stellen. Nach erteilter Genehmigung kann mit dem Einbau begonnen werden.

Eine Förderung erfolgt nur für Erstvorhaben auf bereits bebauten Grundstücken. Es wird immer nur ein Vorhaben gefördert, entweder der Bau einer Zisterne oder eines Gartenbrunnens. Es werden Zisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens einem Kubikmetern gefördert.

Wichtig: 
Der Antragsteller ist verpflichtet, nach Fertigstellung entsprechende Nachweise über die entstandenen Kosten und Abrechnungen vorzulegen. Eine Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach einer Abnahme seitens der Stadt und Vorlage der entsprechenden Zahlungsnachweise.

Maschinen oder Geräte zur Hebung des Wassers (z. B. Pumpen) sind von der Förderung ausgenommen.

Voraussetzungen:


Voraussetzung ist, dass sämtliche Niederschläge von Dachflächen und versiegelten Flächen  auf dem Grundstück versickert werden. Der Überlauf der Zisterne muss auf dem Grundstück versickert werden. Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie unten.

 Richtlinie zur Förderung von Zisternen und Brunnen für die nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers

Flyer zur Förderung von Zisternen und Brunnen

pfeil2
Ansprechpartner
telephone


Artikeldatum: 8. September 2021
Fotos v.o.n.u.: Adobe_