Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Das Abendgymnasium ist eine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges. Es bietet Ihnen als erwachsenem Studierenden mit Berufserfahrung die Möglichkeit, nach einem dreijährigen Bildungsgang die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben. Sie durchlaufen eine einjährige Einführungsphase im Klassenverband und eine zweijährige Qualifikationsphase im Kurssystem.
Am Abendgymnasium wird Ihnen ein hohes Maß an Allgemeinbildung vermittelt, Sie werden gezielt auf ein Hochschulstudium vorbereitet. Mit dem Erwerb des höchsten deutschen Schulabschlusses geht eine persönliche Weiterentwicklung einher, die für Sie neben dem Abschluss eine wichtige Voraussetzung für das berufliche Weiterkommen darstellt.
Das Abendgymnasium ist für Sie eine richtige Wahl, wenn Sie Ihre aktuelle Berufstätigkeit (noch) nicht ganz aufgeben wollen oder können. Der Unterricht findet in der Regel an fünf Wochentagen am Abend und an zwei Standorten auch am Vormittag statt.
Alternativ wird das Modell „Abitur-online“ angeboten. Darin ist der Unterricht je zur Hälfte in „Präsenzphasen“ (zwei bis drei Wochentage in der Schule) und in „Distanzphasen“ (begleitetes Lernen zu Hause am PC mithilfe einer internetgestützten Lernplattform) organisiert.
Für die Aufnahme in das Abendgymnasium müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Es fallen keine Gebühren und nur geringe Nebenkosten an (Leihgebühr Schulbücher, Anschaffung eines Taschenrechners, Verbrauchsmaterialien, Exkursionskosten).
Aufnahmeanträge müssen bis zum Beginn eines Schuljahres vorliegen.
Die Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags dauert höchstens zwei Wochen.
Formulare zum Aufnahmeantrag finden Sie auf den Websites der Abendgymnasien.
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Niedersächsisches Kultusministerium