Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser einleitet. Entsprechend dem Grad der Verschmutzung des Wassers müssen Kommunen, große Gewerbebetriebe und Betreiber kleiner Kläranlagen (Anlagen, bei denen die Einleitmenge größer als 8 m³/Tag beträgt) die Abwasserabgabe entrichten. Die Abwasserabgabe wird durch einen schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle festgesetzt.
Mit dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte gefördert.
Bürger – auch Kleineinleiter – und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.
Die Abgabeerklärung ist spätestens bis zum 31. März des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.
Eine Überschreitung der festgesetzten Überwachungswerte führen zu einer Erhöhung der Abwasserabgabe.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 13:00 Uhr
Achten Sie auf die geänderten Öffnungszeiten aufgrund der Corona-Pandemie.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.