Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Umschulungen sind eine Chance für Menschen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Situation am Arbeitsmarkt keine Chance auf eine Arbeitsstelle in ihrem Beruf haben. Eine Umschulung ist eine erwachsenengerecht verkürzte Ausbildung. Die Umschulung hat deshalb eine kürzere Ausbildungsdauer als eine Erstausbildung im entsprechenden Beruf. Eine Umschulung kann unter anderem dann genehmigt werden, wenn der Teilnehmer geeignet ist, keine andere Möglichkeit der Integration in den Arbeitsmarkt besteht und im neuen Ausbildungsberuf realistische Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Wer an einer beruflichen Umschulung teilgenommen hat, kann sich seinen Umschulungsabschluss anerkennen lassen.
Umschulungen können auf verschiedene Arten absolviert werden:
Die Kosten für die Umschulung sind je nach Art unterschiedlich hoch und werden in der Regel von einem Träger der Sozialversicherung (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung), der die Umschulung genehmigt, übernommen. Neben den Kosten für den Lehrgang selbst können Umschulungen mit weiteren finanziellen Belastungen für die Betroffenen verbunden sein. Um diese abzufedern und den Lebensunterhalt zu sichern, gibt es ebenfalls Leistungen unterschiedlicher Träger.
Jeder Leistungsträger erbringt alle Leistungen nach dem für ihn geltenden Recht vollständig, das heißt, Lehrgangskosten und Leistungen zum Lebensunterhalt:
Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Sofern die Umschulungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, werden ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt.
Regelungen zu Umschulungsprüfungen sind unter Umschulung - Prüfung abnehmen beschrieben.