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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Handwerkskammer-Verzeichnis: einfache Tätigkeiten - Eintragung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Handwerkskammer-Verzeichnis: einfache Tätigkeiten - Eintragung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in welches Personen einzutragen sind, die in ihrem Bezirk selbstständig eine einfache Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A, die nicht als wesentliche Tätigkeit gilt, ausüben.

Als nicht wesentlich gelten Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind oder eine längere Anlernzeit verlangen, jedoch für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind. Weiterhin gelten Tätigkeiten, die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind, als nicht wesentlich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.  

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie müssen die Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgreich abgelegt haben,
  • die betreffende Tätigkeit muss Bestandteil der Erstausbildung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk gewesen sein und
  • die Tätigkeit muss den überwiegenden Teil der gewerblichen Tätigkeit ausgemacht haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die bestandene Gesellenprüfung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Stelle:
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Adresse:
Bramscher Straße 134–136
49088 Osnabrück
Telefon:
0541 6929-0
Fax:
0541 6929-104
Kategorie(n):
Handwerkskammer


Fotos v.o.n.u.: k.A.