Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben, im häuslichen Umfeld leben und sich in einer herausfordernden Lebenssituation befinden, können Sie eine finanzielle Unterstützung aus dem Landesblindenfonds beantragen.
Leistungen aus dem Landesblindenfonds können insbesondere bewilligt werden,
Leistungen aus dem Landesblindenfonds werden als pauschale Leistungen gezahlt.
Sie können frei entscheiden, wie Sie die gewährte finanzielle Unterstützung verwenden.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Antrag muss aber in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Zweck stehen.
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Anträge können in Schriftform (formlos oder per Antrag, den Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erhalten können) oder online gestellt werden.
Klage
Auf der Website des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie erhalten Sie weitere Informationen zum Landesblindenfonds.
Als weitere Leistungen für blinde Menschen könnten zum Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen gegebenenfalls Landesblindengeld und / oder Blindenhilfe in Betracht kommen.
Blinde und stark sehbehinderte Menschen aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Weitere Leistungen für Blinde können im Rahmen des Landesblindengeldes nach dem Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde (BlindGeldG ND) oder im Rahmen der Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt werden.
Blinde und stark Sehbehinderte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung