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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Zivildienst
Keine Treffer
Bezeichnung:
Zivildienst
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Achtung: Der Inhalt dieser Leistung ist nicht mehr aktuell. Derzeit erfolgt eine Aktualisierung durch das Bundesministerium des Innern.

Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich.

Der Zivildienst umfasst in der Regel Tätigkeiten, wie etwa in Krankenhäusern, Altenheimen und in der Behindertenbetreuung. Er dauert neun Monate.

Man kann auch ein Freiwilliges soziales Jahr/Freiwilliges ökologisches Jahr im In- oder Ausland, einen Anderen Dienst im Ausland, einen Dienst als ehrenamtlicher Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz oder als Entwicklungshelfer ableisten. Nähere Informationen erteilt das Bundesamt für den Zivildienst.

Im Laufe des Jahres 2011 wird das Wehrpflichtgesetz geändert. Es wird dadurch zu erheblichen Änderungen bezüglich Einberufung, Grundwehrdienst aber auch Zivildienst kommen. Die allgemeine Wehrpflicht wird zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Nähere Angaben können momentan (Stand Januar 2011) nicht gemacht werden. Hinweise zu den Gesetzesänderungen entnehmen Sie deshalb bitte den Internetseiten des Bundesministeriums der Verteidigung.

Verfahrensablauf

Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muss sich der Zivildienstleistende eine Zivildienststelle suchen und von dort das Übersenden eines Einberufungsvorschlages veranlassen. Nach Erhalt einer Heranziehungsantragsgenehmigung hat man nur noch 2 Monate Zeit, sich selbst eine Stelle zu suchen. Danach erfolgt die Einberufung bundesweit.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei den Zivildienststellen müssen der Anerkennungsbescheid und der Musterungsbescheid vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Bundesamt für den Zivildienst (BAZ)
Adresse:
Sibillle-Hartmann-Straße 2-8
50964 Köln
Telefon:
0221 3673-0
Fax:
0221 3673-4661


Fotos v.o.n.u.: k.A.