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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Waren bei Ausfuhr über das Internet beim Zoll anmelden
Keine Treffer
Bezeichnung:
Waren bei Ausfuhr über das Internet beim Zoll anmelden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie grenzüberschreitend Waren handeln oder transportieren, müssen Sie besondere Regelungen beachten. Eine davon ist es, die Waren beim Zoll ordnungsgemäß anzumelden. Dazu ist eine elektronische Ausfuhranmeldung ab einem gewissen Warenwert oder einem bestimmten Handelsvolumen erforderlich. Die Zollanmeldung dient unter anderem der Überwachung der Ausfuhren (Exportkontrolle).

Ausfuhranmeldungen werden über ATLAS abgewickelt, das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungs-System". Dazu können Sie neben spezieller Software für das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr auch die Webanwendung „Internetausfuhranmeldung Plus“ (IAA-Plus) nutzen. Mit IAA-Plus übermitteln Sie Ihre Anmeldung elektronisch mit einer Signatur. Diese Anmeldung erinnert an eine E-Mail, die über eine Schnittstelle automatisch zu generieren ist. 

Die IAA Plus richtet sich an Unternehmen, die

  • selten oder wenige Waren ausführen,
  • Waren sehr häufig im vereinfachten Verfahren ausführen oder eine vereinfachte Ausfuhranmeldung abgeben,
  • als Subunternehmen in direkter Vertretung eine vereinfachte Ausfuhranmeldung abgeben,
  • keine eigene ATLAS-Software anschaffen können oder wollen,
  • keinen ATLAS-Dienstleister und kein Zollbüro einschalten möchten.

Teaser

Wenn Sie Waren von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) ausführen, können Sie die Zollanmeldung unter bestimmten Voraussetzungen über das Internet erledigen. 

Verfahrensablauf

Um eine Ausfuhr beim Zoll über IAA Plus anzumelden:

  • Rufen Sie die Seite „Internetausfuhranmeldung Plus“ auf.
  • Für die Anmeldung und die Signatur Ihrer Daten benötigen Sie 
    • die EORI-Nummer (TIN) und
    • ein ELSTER-Zertifikat.
  • Geben Sie die relevanten Daten zur Ausfuhr in die Maske ein. 
  • Dabei besteht die Möglichkeit, einzelne Daten zu speichern und später bis zum Überlassungszeitpunkt bei der Ausfuhr zu korrigieren. Es gibt keine Kontrolle, sodass Fehler gegebenenfalls erst beim Ausfuhrvorgang auffallen können.

Es gibt 2 Varianten beim Verfahrensablauf: 

  • Das zweistufe Ausfuhrverfahren:
    • Dabei melden Sie die Warenausfuhr über IAA-Plus beim Zoll an. 
    • Das zuständige Binnenzollamt übernimmt die Vorabfertigung beim Zoll oder auf Antrag („Gestellung außerhalb des Amtsplatzes“) in Ihrem Unternehmen und übermittelt Ihnen das Ausfuhrbegleitdokument. 
    • Die endgültige Zollabfertigung ist bei jedem Grenzzollamt der EU möglich, sofern dort das Ausfuhrbegleitdokument vorliegt. 
    • Nach Abfertigung erhalten Sie automatisch einen Ausgangsvermerk in Ihr IAA-Plus-Postfach.
  • Die vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung: 
    • Auch hier melden Sie die Ausfuhr über IAA-Plus dem Zoll. 
    • Die Freigabe der Lieferung erfolgt daraufhin unmittelbar durch das zuständige Binnenzollamt. 
    • Dabei findet eine elektronische Prüfung statt, ob Ihr Unternehmen für die Waren und das Empfängerland eine Bewilligung zur vereinfachten Ausfuhr erhalten hat. 
    • Auch hier kann jedes EU-Grenzzollamt die Lieferung abfertigen und es folgt eine elektronische Bestätigung.
       

Voraussetzungen

Sie können IAA Plus nutzen, wenn Sie Unionswaren in die Ausfuhr überführen und eine Ausfuhranmeldung abgeben müssen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Verwendung von IAA Plus fallen für Sie keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

In der Regel in wenigen Minuten.

Anträge / Formulare

-    Formulare: ja 
-    Onlineverfahren möglich: ja 
-    Schriftform erforderlich: nein
-    Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • finanzgerichtliche Klage
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

21.05.2021
Stelle:
Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll


Fotos v.o.n.u.: k.A.