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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
(Neu-)Zulassung für Ultraleichtflugsportgeräte beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
(Neu-)Zulassung für Ultraleichtflugsportgeräte beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber gespeichert. Für Luftsportgeräte mit Zulassungspflicht, müssen Sie ein Kennzeichen beantragen, um damit fliegen zu dürfen. Ihr Luftsportgerät wird in diesem Fall von den beauftragten Luftsportverbänden für Sie im Luftsportgeräteverzeichnis registriert. 

Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragsschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 kg. 

Gespeichert werden personenbezogene Daten wie zum Beispiel Name und Adresse des Besitzers sowie technische Daten wie zum Beispiel die

  • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
  • Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
  • die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.

Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt

  • für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
  • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
  • zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitzuführen.

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Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät besitzen, müssen Sie es unter bestimmten Umständen registrieren lassen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung oder Änderung ihrer Daten im Luftportgeräteverzeichnis müssen schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen. 

  • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite der beauftragten Luftsportverbände aus und füllen Sie es vollständig aus. 
  • Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder 
    • per Post oder 
    • per E-Mail an die Adresse an Ihren zuständigen Luftsportverbands.
  • Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.

Zuständige Stelle



 

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei erstmaliger Zulassung: 

  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Nachweis des Eigentumserwerbs an dem Luftfahrzeug
  • Nachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
  • Versicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter 
  • Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen war
  • Frequenzzuteilung gemäß § 55 des Telekommunikationsgesetz 
  • Lärmzeugnis
  • Bei Zulassung durch einen Vertreter: Vollmacht des Eigentümers im Original

Welche Gebühren fallen an?

  • Eintragung ins Flugsportgeräteverzeichnis: EUR 80,00
  • Änderung der Eintragung: EUR 25,00

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

5 Tage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.

Anträge / Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Fachlich freigegeben am

09.12.2019
Stelle:
Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)
Adresse:
Mühlweg 9
71577 Großerlach
Telefon:
+49 719 29301-40
Fax:
+49 719 293014-39
E-Mail:
Webadresse:
Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr



Fotos v.o.n.u.: k.A.