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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme
Keine Treffer
Bezeichnung:
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme einer Tätigkeit auf einem gemeindeeigenen Friedhof kann nur unter den in der Friedhofssatzung für die jeweilige Tätigkeit festgelegten Voraussetzungen erfolgen.

Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:

  • Bildhauerin/Bildhauer
  • Steinmetzin/Steinmetz
  • Gärtnerin/Gärtner

Die Tätigkeit kann vorübergehend, dauerhaft oder grenzüberschreitend erbracht werden. Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Leistungen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport



Fotos v.o.n.u.: k.A.