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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Fahreignungsregister Eintragung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Fahreignungsregister Eintragung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet:

  • 0 Punkte  = 0 Punkte
  • 1-3 Punkte = 1 Punkt
  • 4-5 Punkte = 2 Punkte
  • 6-7 Punkte = 3 Punkte
  • 8-10 Punkte = 4 Punkte
  • 11-13 Punkte = 5 Punkte
  • 14-15 Punkte = 6 Punkte
  • 16-17 Punkte = 7 Punkte
  • 18 und mehr Punkte = 8 Punkte

Verfahrensablauf

Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.

  • Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
  • Beim Punktestand von 4 bis 5 Punkte erfolgt die Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem.
  • Beim Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
  • Beim Punktestand von 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Voraussetzungen

Die Eintragung erfolgt bei einem Verstoß nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Vergehen im Straßenverkehr werden in der Regel mit Punkten und Bußgeldern belegt. Punkte und Bußgelder sowie Maßnahmen wie Fahrverbote sind im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geregelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen erteilt das Kraftfahrtbundesamt (KBA):

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Kraftfahrt-Bundesamt
Adresse:
24932 Flensburg

Förderstraße 16
24944 Flensburg
(Bemerkung: Auskunftspavillion)
Telefon:
0461 316-0
(Bemerkung: Hauptanschluss)

0461 316-1717
(Bemerkung: Anwenderbetreuung)
Fax:
0461 316-1650
0461 316-1495
E-Mail:
Webadresse:
Öffnungszeiten:

Auskunftspavillion:

Montag-Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 17:30 Uhr

Freitag: 09:00 bis 15:00



Fotos v.o.n.u.: k.A.