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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Landschaftsprogramm
Keine Treffer
Bezeichnung:
Landschaftsprogramm
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Niedersächsische Landschaftsprogramm wurde am 18. April 1989 veröffentlicht. Im Landschaftsprogramm werden die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Land Niedersachsen dargestellt.

Eine Konkretisierung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Landschaftsrahmenplan, in Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Adresse:
Archivstraße 2
30169 Hannover
Telefon:
0511 120-3423
Fax:
0511 120-3399


Fotos v.o.n.u.: k.A.