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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Fachliche Eignung zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens: Bescheinigung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Fachliche Eignung zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens: Bescheinigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Beförderung von Waren im grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmer, die ihren Betriebssitz im Inland haben, ist die Prüfung des Unternehmers oder einer durch ihn als Verkehrsleiter bestellten Person auf fachliche Eignung notwendig.
Darüber hinaus sind die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit Grundvoraussetzungen.
Die fachliche Eignung wird durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs oder durch Ablegung einer Prüfung bei der zuständigen Stelle nachgewiesen.

Die fachliche Eignung ist nachzuweisen:

  • bei natürlichen Personen für den Antragsteller,
  • für einen der vertretungsberechtigten Gesellschafter, wenn eine Gesellschaft den Antrag stellt,
  • für einen gesetzlichen Vertreter, wenn der Antragsteller eine juristische Person ist oder – bei natürlichen Personen – wenn er geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.

Wird in einem Unternehmen eine Person zum Verkehrsleiter bestellt, genügt der Nachweis der fachlichen Eignung für diese Person.
Der Nachweis wird durch eine Bescheinigung nach dem Muster des Anhanges III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers erbracht.

Das Erlangen der fachlichen Eignung ist zudem Voraussetzung für die Erlaubnis für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr.

Die zuständige Stelle nimmt die Prüfung ab und stellt nach erfolgreicher Durchführung die Fachkundebescheinigung aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Für Fahrten z.B. nach Albanien, Kroatien, Russland oder in die Türkei muss eine CEMT-Genehmigung mitgeführt werden, welche durch das Bundesamt für Güterverkehr erteilt wird. CEMT-Genehmigungen sind multilateral, d.h. sie erlauben den Güterverkehr zwischen allen CEMT-Staaten.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Adresse:
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Telefon:
0541 353-0
Fax:
0541 353-122
Kategorie(n):
Industrie- und Handelskammer


Fotos v.o.n.u.: k.A.