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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Zertifizierungsdiensteanbieter Feststellung von sicheren ausländischen elektronischen Signaturen und Produkten
Keine Treffer
Bezeichnung:
Zertifizierungsdiensteanbieter Feststellung von sicheren ausländischen elektronischen Signaturen und Produkten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Zertifizierungsdiensteanbieterin oder Zertifizierungsdiensteanbieter können Sie für ausländische elektronische Signaturen und Produkte für elektronische Signaturen einstehen. Stammen die Signaturen und Produkte aus Drittstaaten (nicht EU-/EWR-Staaten), müssen Sie Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Hinweis: Elektronische Signaturen und Produkte, für die ein qualifiziertes Zertifikat aus einem anderen EU-/EWR-Staat vorliegt, sind qualifizierten elektronischen Signaturen aus dem Inland gleichgestellt. Sie müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben der EU erfüllen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.

Voraussetzungen

  • Sie sind als Zertifizierungsdiensteanbieterin oder Zertifizierungsdiensteanbieter in einem EU-/EWR-Staat niedergelassen.
  • Die Zertifizierungsdiensteanbieterinnen und Zertifizierungsdiensteanbieter, für die Sie einstehen, sind in einem Drittstaat niedergelassen.
  • Sie tragen dafür Sorge, dass die qualifizierten Zertifikate des ausländischen Zertifizierungsdienstes und die darauf basierenden qualifizierten elektronischen Signaturen den Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung entsprechen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für ausländische Zertifizierungsdiensteanbieterinnen und Zertifizierungsdiensteanbieter müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Name und Anschrift der Zertifizierungsdiensteanbieterinnen und Zertifizierungsdiensteanbieter sowie deren Vertretung
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Dokumente aus dem Heimatland der Betriebsleitung und deren Vertretung, die nachweisen, dass sie die Anforderung an die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung erfüllen
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
  • Belege zum Nachweis der erforderlichen technischen, administrativen und juristischen Fachkunde 
  • Sicherheitskonzept mit folgenden Punkten:
    • Beschreibung aller erforderlichen technischen, baulichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen und deren Eignung
    • Übersicht über die eingesetzten Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen mit Herstellererklärungen oder Bestätigungen
    • Übersicht über die Aufbau- und Ablauforganisation sowie über die Zertifizierungstätigkeit
    • Vorkehrungen und Maßnahmen zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Betriebs, insbesondere bei Notfällen
    • Verfahren zur Beurteilung und Sicherstellung der Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals
    • Abschätzung und Bewertung verbleibender Sicherheitsrisiken
  • Nachweis der Deckungsvorsorge, beispielsweise:
    • Haftpflichtversicherung oder
    • vergleichbare Freistellungs-/Gewährleistungsverpflichtung eines zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmens/Kreditinstituts

Hinweis: Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere geeignete Dokumente anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung der Anzeige Gebühren und Auslagen, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen das Einstehen für ausländische elektronische Signaturen und Produkte spätestens dann anzeigen, wenn Sie diese in Deutschland rechtswirksam verwenden.

Anträge / Formulare

Sie müssen das Einstehen für ausländische elektronische Signaturen und Produkte schriftlich anzeigen. Bei elektronischer Übermittlung der Anzeige müssen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesnetzagentur

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Adresse:
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Postanschrift:
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefon:
0228 14-0
Fax:
0228 14-8872


Fotos v.o.n.u.: k.A.