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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Fachliche Stellungnahme der Kammer für Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit: Abgabe
Keine Treffer
Bezeichnung:
Fachliche Stellungnahme der Kammer für Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit: Abgabe
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus, um diese zu beenden, eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen möchten (Existenzgründung), können Sie einen finanziellen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Dazu benötigen Sie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten Ihres Gründungsvorhabens beurteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kammer, die für Ihren Beruf zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Fachliche Stellungnahme der Kammer für Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit: Abgabe


Fotos v.o.n.u.: k.A.