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Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet

Digitalbonus Antragsfrist verlängert
Antrag Kleinunternehmer-Regelung Finanzamt

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform startet heute. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren.

Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat.

Alle Informationen gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Antragsfrist Digitalbonus.Niedersachsen verlängert

Aufgrund der Corona-Krise gibt es für Investitionen in Videokonferenzanlagen und -technik, Videokonferenzsysteme, Homeoffice-Technik sowie Telemedizintechnik und -systeme eine Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. September 2020.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der NBank.

Alle Informationen der Stadt Lingen (Ems) zum Thema Corona-Hilfe finden Sie auf der Seite "Unterstützung und Hinweise für Unternehmen".



Artikeldatum: 9. Juli 2020
Fotos v.o.n.u.: Stockfotos-MG/stock.adobe.com