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KfW-Corona-Hilfe: KfW-Schnellkredit 2020 beantragen

Anträge können ab 15. April 2020 gestellt werden

Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, können ab dem 15. April (nach Genehmigung der EU-Kommission) bei ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen – oder weiterhin einen der bestehenden Kredite zur KfW-Corona-Hilfe.

Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind.

Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Weitere Details, z.B. wie Interessierte die genaue Anzahl ihrer Mitarbeiter ermitteln, stehen auf auf der Internetseite zum KfW-Schnellkredit bereit.

Weitere Informationen zu finanziellen Hilfen in der Corona-Krise finden Sie hier.

 



Artikeldatum: 14. April 2020
Fotos v.o.n.u.: MQ-Illustrations/stock.adobe.com