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Überbrückungshilfe für KMU – Antragsfrist verlängert

Roter Ordner mit der Aufschrift

Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich mit dem Bundesfinanzministerium darauf verständigt, die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2020 zu verlängern, teilt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit. Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können über das Förderprogramm Liquiditätshilfen erhalten. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem vollständig digitalisierten Verfahren.

Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat.

Alle Informationen gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.



Artikeldatum: 11. August 2020
Fotos v.o.n.u.: K.-U. Häßler/stock.adobe.com