Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind und notwendige Innovationstätigkeiten nicht verschieben wollen, haben mit den Förderprogrammen „Neustart Niedersachsen Innovation“ und „Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutscheine“ die Möglichkeit, Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erhalten.
Über das Förderprogramm „Neustart Niedersachsen Innovation“ werden dabei Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt wird, bezuschusst. Die maximale Förderhöhe beträgt bei einer Förderquote von bis zu 75 % maximal 800.000 €.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die über keine eigene Forschungseinrichtung verfügen, können mit dem Förderprogramm „Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutscheine“ Unterstützung für die Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur erhalten. Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister zum Zweck der Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen können bei einer Förderquote von 80 % mit maximal 30.000 € bezuschusst werden.
Die Antragsstellung für beide Förderprogramme muss bis zum 30.11.2020 über das Kundenportal der NBank erfolgen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sowie zu dem Verfahren finden Sie unter www.nbank.de.