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Neues Programm fördert den Erwerb von E-Lastenrädern durch Unternehmen und Vereine

Lastenrad im Straßenverkehr

Das Bundesumweltministerium fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger) für private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften/ Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände.

Förderfähig sind hierbei Lastenpedelecs sowie E-Lastenfahrradanhänger die serienmäßig und fabrikneu sind, eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenpedelec oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Die Antragstellung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Hier finden Interessierte weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung.

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Lingen haben nach wie vor die Möglichkeit eine Lastenradförderung über das städtische Förderprogramm zu erhalten.



Artikeldatum: 23. April 2021
Fotos v.o.n.u.: ©Karl-Heinz Berger