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NBank stockt Überbrückungshilfe II für Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe auf

Notizbuch und Stift Nahaufnahme

Gewerbliche Unternehmen oder Soloselbstständige der Veranstaltungswirtschaft bzw. des Schaustellergewerbes, die durch die COVID-19-Pandemie in den Monaten April bis Dezember 2020 Umsatzverluste erlitten haben und denen bereits eine Überbrückungshilfe II gewährt wurde, können bei der NBank eine Aufstockung der Überbrückungshilfe beantragen.

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige der Veranstaltungswirtschaft beträgt die Förderhöhe dabei bis zu 15 % der Umsatzverluste von April bis Dezember 2020 gegenüber den Vorjahreswerten. Entsprechende Unternehmen und Soloselbstständige des Schaustellergewerbes haben die Wahl zwischen der vorgenannten Förderhöhe und einer Förderung in Höhe von 7,5 Prozent der Umsatzverluste sowie zusätzlich 20 Prozent der in den Monaten April bis Dezember 2020 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen. Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.



Artikeldatum: 17. December 2020
Fotos v.o.n.u.: Jenson/stock.adobe.com