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Landkreis verlängert Corona-Regelungen im Sport

Luftaufnahme vom Emslandstadion; Sportgelände

Nachdem der Landkreis Emsland aufgrund des Corona-Infektionsgeschehens Ende Oktober und gleichlautend Ende November Beschränkungen für den Sportbereich erlassen hatte, haben die Regelungen weiter Gültigkeit und sind nun bis zum 2. Februar 2021 verlängert worden. Hintergrund sind die hohen bzw. steigenden Fallzahlen, die ein Auslaufen der bis zum 10. Januar 2021 befristeten Allgemeinverfügung nicht erlauben.

So hat das Verbot des praktischen Sport- und Schwimmunterrichts für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen im Landkreis weiter Bestand. Ausgenommen bleiben von der Regelung Kursgruppen der Schuljahrgänge 12 und 13, die sich in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen zum Erwerb des Abiturs im Fach Sport befinden. Auch die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen in Sportanlagen im Emsland bleibt weiterhin grundsätzlich untersagt. Lediglich die Ausübung von Mannschafts- und Kontaktsportarten in der Halle wird nicht mehr explizit durch den Landkreis verboten, da aufgrund der Landesvorgaben derzeit ohnehin nur Individualsportarten zulässig sind.

Parallel hebt der Landkreis seine noch gültige Allgemeinverfügung Nr. 16 vom 23.10.2020 zur Maskenpflicht auf dem Schulgelände auf, da das Land Niedersachsen zwischenzeitlich im Rahmen der eigenen Corona-Verordnung auch diesen Aspekt umfassend regelt.



Artikeldatum: 8. January 2021
Fotos v.o.n.u.: @Helmut Kramer