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Gewässerschutz

Aufgabe der Unteren Wasserbehörde (UWB) ist es, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.

Wassergefährdende Stoffe

Die UWB überwacht auch Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dazu zählen Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (z. B. Tankstellen, Heizöltanks) sowie Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen. Genauso gehören Lagerbehälter für Jauche, Gülle, Silagesickersäfte usw. zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Die Betreiber dieser Anlagen erfahren von der UWB alles über technische und gesetzliche Anforderungen sowie über die Einhaltung der Prüfpflichten. 

Im Zuge des Antragsverfahrens für ein Bauvorhaben wird die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen überprüft. Bereits bei der Antragsvorbereitung für ein geplantes Bauvorhaben werden Bauherren und Planer hinsichtlich der wasserrechtlichen Anforderungen beraten. Bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben wird die Kontaktaufnahme vor Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen. 

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Das Austreten wassergefährdender Stoffe ist unverzüglich der Wasserbehörde anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn lediglich der Verdacht besteht, dass wassergefährdende Stoffe ausgetreten sind. Die Anzeigepflicht kann auch gegenüber der nächsten Polizeidienststelle erfüllt werden. Außerhalb der Dienstzeiten informiert die Einsatz- und Feuerwehrleitstelle in Meppen, Tel.: 05931 19222 oder Notruf 112 die Untere Wasserbehörde. Die Mitarbeiter der UWB übernehmen dann die notwendigen Maßnahmen, um weitere Schädigungen für Boden, Grundwasser und/oder Oberflächengewässer zu verhindern oder soweit wie möglich zu begrenzen.

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Ansprechpartner
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