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Fördermöglichkeiten

Notizbuch und Stift Nahaufnahme

Anerkannten Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften können für folgende im § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannte jugendpflegerische Aktivitäten eine Förderung erhalten:

  • Wandern, Fahrten, Lager (Antrag A)
  • Internationale Begegnungen (Antrag A)
  • Außerschulische Bildungsmaßnahmen (Antrag A)
  • Jugendgruppenleiter Aus- bzw. Fortbildung (Antrag B)
  • Allgemeiner Gruppenbedarf (Globalmittel)
  • Einzelzuwendungen für Kinder aus finanzschwachen Familien
  • Förderung von Teilnehmenden mit Behinderung an Jugendpflegemaßnahmen
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Förderrichtlinien

Es gelten die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Die Stadt Lingen (Ems) fördert darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen auch Maßnahmen im Rahmen von Städtepartnerschaften.

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Lingen (Ems)

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Voranmeldung

Sofern Sie eine der genannten Aktivitäten planen, ist eine Voranmeldung bis zum 31. März eines jeden Jahres beim Fachdienst Jugendarbeit einzureichen.

Voranmeldung einer Freizeit- oder Bildungsmaßnahme

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Anträge

  • Die Anträge müssen spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Fachdienst Jugendarbeit eingereicht werden.
  • Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Bitte füllen Sie die Antragsvordrucke vollständig aus, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
  • Für die Berechnung des Zuschusses werden Kopien der gültigen Jugendleitercard benötigt. Gruppenleitern, die an der Maßnahme teilgenommen haben, können ansonsten keine Zuschüsse gewährt werden.
  • Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, Zuschüsse an Privatpersonen auszuzahlen. Bitte geben Sie bei der Abrechnung Ihr Vereins-, Verbands- bzw. Schulkonto (IBAN und BIC) an.
  • Wichtig: Erst nach Eingang Ihres Antrages wird über eine Bezuschussung entschieden. Nur wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden die Zuschüsse ausgezahlt.
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Einzelzuwendungen für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien kann im Einzelfall nach Prüfung der Einkommensverhältnisse eine teilweise Übernahme der Kosten erfolgen.

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Ansprechpartner
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