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Wohngeld Plus

Das Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeldanträge können bequem per Post eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Bei Beratungsbedarf nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt zu uns auf, die meisten Fragestellungen können wir so einfach und kurzfristig zusammen klären.

Sollten Sie ein dringendes und erforderliches Anliegen haben, das nicht telefonisch oder schriftlich geklärt werden kann, nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir sprechen einen persönlichen Termin ab.

Voraussetzungen:

  • Sie sind Mieterin oder Mieter
  • Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
    Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
  • Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
    Sie befinden sich in Ausbildung oder Studium:

Wenn allen Haushaltsmitgliedern Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder den §§ 56, 116 Absatz 3 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (BAB oder BAföG) dem Grunde nach zu stehen oder ihnen diese Leistungen im Fall eines Antrages dem Grunde nach zu stünden, besteht gem. § 20 WoGG kein Wohngeldanspruch.

Bitte bringen Sie folgende Nachweise mit: 

  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweis zur Miete oder Belastung
  • ausgefülltes Antragsformular

Die Antragsformulare finden Sie hier. 

Weitere Informationen zum Wohngeld Plus finden Sie hier.

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Ihre Ansprechpartner/innen

Sachbearbeiter Buchstabe Telefon Zi-Nr.
Frau Dartmann A-Bi 0591 9144-515 309
Frau Pricker Bj-Des 0591 9144-586 312
Frau Schrigten Det-F 0591 9144-515 309
Frau Brinkmann G-KL 0591 9144-516 311
Herr Hinken Km-Reh 0591 9144-542 324
Frau Bruns Rei-Schult 0591 9144-551 312
Frau Dieck Schulz-Z 0591 9144-514 310

 



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