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LingenPass

Als Inhaber des LingenPasses bekommen Sie beispielsweise Vergünstigungen für Fahrten mit dem LiLi-Bus, die Nutzung der Bücherei, Besuche des Theaters, die Angebote des TPZs, der Kunstschule, der VHS, der Linus Lingen Wasserwelten und des Emslandmuseums. 

Berechtigt sind alle, die folgende Leistungen beziehen oder Voraussetzungen erfüllen:

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII (Sozialhilfe),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Geringverdiener mit Anspruch auf  Wohngeld
  • Studenten, die BAföG beziehen, mit ersten Wohnsitz in Lingen. 

Der Pass ist jeweils ein Kalenderjahr und nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. Jedes Familienmitglied erhält einen Ausweis. 

Der LingenPass kann auf Antrag bei der Stadtverwaltung im Fachbereich Arbeit und Soziales beantragt werden.

Antrag für den LingenPass

Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Flyer zum LingenPass

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Ansprechpartner
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Fotos v.o.n.u.: k.A.