Sie sind hier: Startseite > Familie & Bildung > Soziales & Gesundheit > Bürgergeld
pfeil2

Bürgergeld

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Höhe der Leistungen nach dem SGB II ergibt sich aus dem Regelbedarf, der den gesamten persönlichen Bedarf zur Bestreitung des Lebensunterhalts beinhaltet (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, etc.) sowie den angemessenen Kosten der Unterkunft und eventuellen Mehrbedarfen. Von dem so ermittelten Bedarf wird das vorhandene monatliche Einkommen abgezogen.

Bitte stimmen Sie Termine mit Ihrer Sachberarbeiterin/Ihrem Sachberarbeiter im Fachdienst für Arbeit und Soziales ab, um lange Wartezeiten zu vermeiden und einen optimalen Arbeitsablauf gewährleisten zu können. Ihre Unterlagen können Sie jederzeit bei der Information angeben. 

Bitte bringen Sie folgende Nachweise mit: 

  • Einkommen
  • Vermögen
  • Unterkunftskosten
  • Ausweise oder Reisepässe aller Haushaltsmitglieder
pfeil2

Ihr/e Ansprechpartner/in

Sachbearbeiter Buchstabe Telefon Zi-Nr.  
Herr Taubken A - Alb und C 9144-502 227  
Frau Ripperda Alc - Beb 9144-519 225  
Herr Hoffschröer Bec - Bz 9144-511 226  
Frau Krone D - Eb 9144-510 214  
Frau Hackmann Ec - Fir 9144-821 212  
Herr Guth Fis - Has 9144-504 213  
Herr Muntel Hat - Jar 9144-535 215  
Herr Altendeitering Jas - Kor 9144-599 216  
Frau Kley  Kos - Maj 9144-513 217  
Herr Gerweler Mak - Mz 9144-503 218  
Frau Ohmann N - Q 9144-609 219  
Frau Többen R - Sap 9144-532 221  
Frau Koopmann Saq - Siel 9144-533 222  
Frau Knöpker Siem - Vank 9144-531 223  
Herr Revermann Vanl - Z 9144-518 224  
         
Frau Haker Asyl A
SGB XII A - Ch
9144-506 229  
  Asyl B - M
SGB XII Ci - L
9144-508 230  
Herr Schepers Asyl N - Z
SBG XII M - Z
9144-594 231  
         
Frau Rekers Grundsicherung A - Fed 9144-973 315  
Frau Többen Grundsicherung Fee - Hum 9144-979 314  
Frau Lippert Grundsicherung Hun - Kro 9144-971 314  
Frau Kley Grundsicherung Krp - Ri 9144-513 217  
Frau Eilts Grundsicherung Rj - Sch 9144-972 312  
Frau Morgenstern Grundsicherung Sd - Z 9144-974 312  
         
Frau Humbert Information  9144-505 220  
pfeil2

Unterkunftskosten

In Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung des Sozialgerichtes Osnabrück können die angemessenen Unterkunftskosten inkl. Nebenkosten aus der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Zusätzlich zu den Unterkunftskosten werden die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen.

Anzahl der Personen im Haushalt Angemessene Wohnungsgröße Höchstbetrag der als angemessen anzuerkennenden Unterkunftskosten inklusive Nebenkosten (ohne Heizkosten)
1 bis 50 qm 382,00 Euro
2 bis 60 qm 462,00 Euro
2 bis 70 qm 522,00 Euro Einzelfallprüfung MB
3 bis 75 qm 552,00 Euro
4 bis 85 qm 643,00 Euro
5 bis 95 qm 734,00 Euro
Mehrbetrag für jedes weitere Haushaltsmitglied je weitere Person + 10 qm + 87,00 Euro je weitere Person                                       
pfeil2

Aktive und passive Leistungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Arbeit und Soziales der Stadt Lingen sind für die "passiven Leistungen" zuständig. Dazu gehören unter anderem eine intensive Erst- und Auswegberatung, Zahlbarmachung der zu gewährenden Leistungen und vieles mehr. 

Die Fallmanagerinnen und Fallmanager des Landkreises Emsland hingegen sind für die "aktiven Leistungen" verantwortlich. Dazu zählt alles, was mit der Arbeitspolitik zusammen hängt, wie beispielsweise Arbeitsuche und Bewerbertraining. Die Zuständigkeiten können aus der nachstehenden Übersicht entnommen werden:

Telefonliste – Jobcenter Landkreis Emsland

Beide Bereiche arbeiten darüber hinaus eng zusammen. 

pfeil2
Ansprechpartner
telephone


Fotos v.o.n.u.: @PhotoSG/stock.adobe.com