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Kindertagesstätten

In Lingen gibt es rund 35 Kindertagesstätten in freier und städtischer Trägerschaft – viele davon arbeiten inklusiv. Zudem gibt es in Lingen einen heilpädagogischen Kindergarten und einen Sprachheilkindergarten. Dort erhalten Kinder im Vorschulalter eine passende Förderung.


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Kostenbeitrag der Eltern

Neugieriges Baby erkundet das Kinderzimmer

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung ermitteln für die Träger der Lingener Kindertagesstätten (außer für die Kindertagesstätte ROKIDS) den monatlichen Kitabeitrag. Dieser richtet sich nach dem vertraglichen Stundenumfang sowie dem jährlichen Bruttoeinkommen der Familie. Bei geringfügigem Einkommen, insbesondere bei Bezug von Sozialleistungen, kann die Stadt Lingen (Ems) die Kosten ganz oder anteilig übernehmen (Antrag siehe unten). 

Grundlage für die Berechnung ist die Summe der Einkünfte (Bruttoverdienst abzgl. Werbungskosten) lt. Einkommenssteuerbescheid. Sollte kein Steuerbescheid vorliegen, sind die aktuellen Einkünfte nachzuweisen. Entsprechen die Einkünfte, welche im Steuerbescheid ausgewiesen sind, nicht mehr den Tatsachen, sind ebenfalls die aktuellen Einkünfte nachzuweisen. Als Einkommen gelten insbesondere auch steuerfreie Einkünfte (z.B. aus geringfügiger Beschäftigung). Negativeinkünfte bleiben unberücksichtigt. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften gilt das Einkommen beider Lebenspartner.

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Folgende Beträge sind gültig bis einschließlich Juli 2024:

Höhe des Beitrags für Kinder unter 3 Jahren und Hort (pro Monat):

  Stufe I
bis 25.565 €
Stufe II
bis 38.347 €
Stufe III
bis 51.128 €
Stufe IV
über 51.129 €
4 Stunden  63,50 €   76,50 €   97,00 € 127,50 €
5 Stunden  71,00 €   86,00 € 109,00 € 142,50 €
6 Stunden  73,50 €   90,50 € 116,00 € 152,50 €
Ganztags 97,00 € 117,00 € 146,00 € 194,00 €
Hort 97,00 € 117,00 € 146,00 € 194,00 €


Zusätzliche Beiträge
pro gebuchter Randzeit (z.B. Frühdienst, Spätdienst):

Randzeit  6,25 € 9,50 € 13,00 € 16,00 €

Beitrag für Kinder über 3 Jahren:

bis 8 Stunden beitragsfrei
Randzeit 8 € pro halbe Stunde
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Ab August 2024 gelten folgenden geänderten Beträge:

Höhe des Beitrags für Kinder unter 3 Jahren und Hort (pro Monat):

  Stufe I
bis 25.000 €
Stufe II
bis 37.500 €
Stufe III
bis 50.000 €
Stufe IV
bis 62.500 €
Stufe V
bis 75.000 €
Stufe VI
über 75.000 €
4 Stunden  70,00 € 84,00 € 107,00 € 137,00 € 167,00 € 197,00 €
5 Stunden  88,00 € 105,00 € 134,00 € 171,00 € 209,00€ 246,00 €
6 Stunden  105,00 € 126,00 € 161,00 € 206,00 € 251,00 € 296,00 €
Ganztags  140,00 € 168,00 € 214,00 € 274,00 € 334,00 € 394,00 €
Hort  105,00€ 126,00 € 161,00 € 206,00 € 251,00 € 296,00 €

 

Zusätzliche Beiträge für Randzeiten (pro halbe Stunde):

Randzeit  8,50 € 10,50 € 13,50 € 17,00 € 21,00 € 25,00 €

Beitrag für Kinder über 3 Jahren:

bis 8 Std. beitragsfrei
Randzeit 20 € pro halbe Stunde
  • Für das 2. und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind der Sorgeberechtigten im Haushalt ermäßigt sich der Kitabeitrag ab Antragstellung um je 6,00 €.
  • Besuchen gleichzeitig mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte, ermäßigt sich der Beitrag für das zweite Kind um 50 %. Für das dritte und jedes weitere beitragspflichtige Kind wird kein Beitrag erhoben.
  • Der Kitabeitrag kann bei einer Veränderung den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden.
  • Die Betreuung von Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung ist für eine Betreuungszeit von maximal 8 Stunden täglich beitragsfrei. Bei einer Betreuung von über 8 Stunden täglich wird pro halber Zeitstunde ein einkommensunabhängiger Elternbeitrag von der jeweiligen Kindertagesstätte festgelegt.
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