Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung ermitteln für die Träger der Lingener Kindertagesstätten (außer für die Kindertagesstätte ROKIDS) den monatlichen Kindertagesstättenbeitrag. Dieser richtet sich nach dem benötigten Stundenumfang sowie dem jährlichen Bruttoeinkommen der Familie. Bei geringfügigem Einkommen kann die Stadt Lingen (Ems) die Kosten ganz oder anteilig übernehmen.
Grundlage für die Berechnung ist die Summe der Einkünfte (Bruttoverdienst abzügl. Werbungskosten) lt. Einkommenssteuerbescheid. Sollte kein Steuerbescheid vorliegen, sind die aktuellen Einkünfte nachzuweisen. Entsprechen die Einkünfte, welche im Steuerbescheid ausgewiesen sind, nicht mehr den Tatsachen, sind ebenfalls die aktuellen Einkünfte nachzuweisen. Als Einkommen gelten insbesondere auch steuerfreie Einkünfte (z.B. aus geringfügiger Beschäftigung). Negativeinkünfte bleiben unberücksichtigt. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften gilt das Einkommen beider Lebenspartner.
Staffelgruppen/ Gruppenart |
I bis 25.565 € |
II bis 38.347 € |
III bis 51.128 € |
IV über 51.128 € |
Kindergarten / Krippe - 4 Std | 63,50 € | 76,50 € | 97,00 € | 127,50 € |
Kindergarten / Krippe - 5 Std | 71,00 € | 86,00 € | 109,00 € | 142,50 € |
Kindergarten / Krippe - 6 Std | 73,50 € | 90,50 € | 116,00 € | 152,50 € |
Ganztags | 97,00 € | 117,00 € | 146,00 € | 194,00 € |
Randzeit | 6,25 € | 9,50 € | 13,00 € | 16,00 € |