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Kindertagesstätten

In Lingen gibt es rund 35 Kindertagesstätten in freier und städtischer Trägerschaft – viele davon arbeiten inklusiv. Zudem gibt es in Lingen einen heilpädagogischen Kindergarten und einen Sprachheilkindergarten. Dort erhalten Kinder im Vorschulalter eine passende Förderung.


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Kostenbeitrag der Eltern

Neugieriges Baby erkundet das Kinderzimmer

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung ermitteln für die Träger der Lingener Kindertagesstätten (außer für die Kindertagesstätte ROKIDS) den monatlichen Kindertagesstättenbeitrag. Dieser richtet sich nach dem benötigten Stundenumfang sowie dem jährlichen Bruttoeinkommen der Familie. Bei geringfügigem Einkommen kann die Stadt Lingen (Ems) die Kosten ganz oder anteilig übernehmen. 

Grundlage für die Berechnung ist die Summe der Einkünfte (Bruttoverdienst abzügl. Werbungskosten) lt. Einkommenssteuerbescheid. Sollte kein Steuerbescheid vorliegen, sind die aktuellen Einkünfte nachzuweisen. Entsprechen die Einkünfte, welche im Steuerbescheid ausgewiesen sind, nicht mehr den Tatsachen, sind ebenfalls die aktuellen Einkünfte nachzuweisen. Als Einkommen gelten insbesondere auch steuerfreie Einkünfte (z.B. aus geringfügiger Beschäftigung). Negativeinkünfte bleiben unberücksichtigt. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften gilt das Einkommen beider Lebenspartner.

Staffelgruppen/
Gruppenart
I
bis 25.565 €
II
bis 38.347 €
III
bis 51.128 €
IV
über 51.128 €
Kindergarten / Krippe - 4 Std 63,50 €   76,50 €   97,00 € 127,50 €
Kindergarten / Krippe - 5 Std 71,00 €   86,00 € 109,00 € 142,50 €
Kindergarten / Krippe - 6 Std 73,50 €   90,50 € 116,00 € 152,50 €
Ganztags 97,00 € 117,00 € 146,00 € 194,00 €
Randzeit 6,25 €   9,50 €   13,00 €   16,00 €

 

  • Für das 2. und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind der Sorgeberechtigten im Haushalt ermäßigt sich der Kindertagesstättenbeitrag ab Antragstellung gem. Ziffer 1 um je 6,00 €.
  • Besuchen gleichzeitig mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte, ermäßigt sich der jeweilige Beitrag für das zweite Kind um 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind wird  kein Beitrag erhoben.
  • Der Kindertagesstättenbeitrag kann bei einer Veränderung den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden.
  • Die Betreuung von Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung ist für eine Betreuungszeit von maximal 8 Stunden täglich beitragsfrei. Bei einer Betreuung von über 8 Stunden täglich wird pro halber Zeitstunde ein einkommensunabhängiger Elternbeitrag von 8,00 € pro Monat von der jeweiligen Kindertagesstätte festgelegt.

Das Onlineformular für die Ermittlung des Kitabeitrages finden Sie hier.

 

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Ansprechpartner
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Fotos v.o.n.u.: Olesia Bilkei/stock.adobe.com