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Jugendarbeitsschutz

Daumen hoch, junge Menschen

Warum gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Jugendliche sind auf besonderen Schutz angewiesen, um in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung nicht gefährdet zu werden. Es geht also darum, Kinder und Jugendliche vor Arbeit zu schützen, die zu früh beginnt, zu lange dauert, zu schwer, zu gefährlich oder ungeeignet ist, beispielsweise Jugendliche, die eine Ausbildung in einem Betrieb beginnen und nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind.

Wichtige Inhalte des Jugendarbeitsschutzgesetz (es gibt immer auch Ausnahmen je nach Beruf):

  • Die Obergrenze bei der Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
  • Der Arbeitstag darf nicht länger als acht Stunden dauern.
  • Es gilt die fünf Tage Woche.
  • Jugendliche dürfen in der Regel nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden muss eine 30-minütige Pause eingelegt werden, bei mehr als sechs Stunden sind insgesamt 60 Minuten Pause einzuhalten.
  • Jugendliche haben Anspruch auf Arbeitsurlaub.
  • Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht muss der Jugendliche vom Arbeitgeber freigestellt werden, ebenso für die Teilnahme an Prüfungen.
  • Akkordarbeit und andere tempoabhängige Arbeiten sind für Jugendliche verboten.
  • Ein ärztliches Gesundheitszeugnis der Jugendlichen ist Pflicht, um zu gewährleisten, dass sie nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, denen sie gesundheitlich oder entwicklungsmäßig nicht gewachsen sind.
  • Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetz wird durch die Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) überwacht.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier:

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend

Niedersächsische Gewerbeaufsicht

 

 

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