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Fördertöpfe und Zuschussmöglichkeiten

Mann gibt Frau 150 Euro

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Jugendgruppen und Verbände Zuschüsse zu beantragen oder Fördermöglichkeiten in Anspuch zu nehmen. 

Fördertöpfe


Generation³
www.generationhochdrei.de
Generation³ fördert innovative und kreative Projekte in den drei Förderbereichen Beteiligung, Vielfalt und Engagement & Experimentelles. Das Förderprogramm unterstützt Verbände und Jugendgruppen bei Projekten in ganz Niedersachsen. Die Ideen werden als micro-Projekt mit 2.500 Euro oder als Modell-Projekt mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Die Anträge müssen vor der Maßnahme gestellt werden.

KiJuPa Lingen – www.kijupa-lingen.de
Auch das KiJuPa Lingen unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit in Lingen. Antragssteller können nur anerkannte Träger und anerkannte Vereine sowie Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit sein. Die Zuschüsse des KiJuPas sind ergänzende Finanzierungshilfen (andere Finanzierungsmöglichkeiten müssen versucht werden) und sind zweckgebunden für die Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Lingen (Ems). Die Anträge müssen vor der Maßnahme gestellt werden (Ausnahmen müssen durch das KiJuPa genehmigt werden).

Think Big – www.think-big.org
Think Big ist ein Jugendprogramm der Telefónica Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) gemeinsam mit O2. Think Big unterstützt junge Menschen dabei, wichtige Kompetenzen für die zunehmend digitale Welt zu entwickeln. Über verschiedene Workshop-Formate, eine Online-Akademie sowie individuelle Coachings und finanzielle Projektunterstützung inspiriert und unterstützt Think Big 14- bis 25-Jährige dabei, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden und ihre technologischen Fähigkeiten auszubauen.

Allgemeiner Gruppenbedarf
Beim Landkreis Emsland können Zuschüsse für die Anschaffung von Zelten und Lagerausrüstung sowie Material und Geräten für die Jugendarbeit beantragt werden. Dabei ist die zuständige Stadt – in diesem Fall, die Stadt Lingen (Ems) – zu beteiligen. Verbrauchsmaterial, Musikinstrumente sowie Sportgeräte und -bekleidung werden nicht bezuschusst. 

Weitere Links

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Zuschussmöglichkeiten

Stadt Lingen

Anerkannten Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften können für folgende im § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannte jugendpflegerische Aktivitäten eine Förderung erhalten:

  • Wandern, Fahrten, Lager (Antrag A)
  • Internationale Begegnungen (Antrag A)
  • Außerschulische Bildungsmaßnahmen (Antrag A)
  • Schulgemeinschaftstage, Projektfahrten, Studienfahrten, Konfirmandenfreizeiten (Antrag A)
  • Jugendgruppenleiter Aus- bzw. Fortbildung (Antrag B)
  • Allgemeiner Gruppenbedarf (Globalmittel)

Weitere Informationenzu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

 

Landkreis Emsland

Jugendgruppen, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen, die auf Bundes-, Landes- oder örtlicher Ebene anerkannt sind, können im Rahmen der Richtlinien und der verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse für folgende jugendpflegerische Aktivitäten erhalten:

  • Jugendwanderungen, -fahrten, -lager
  • Internationale Begegnungen (ist bei den Gemeinden zu beantragen)
  • Aus- und Fortbildung von Jugendleitern/innen
  • außerschulische Bildungsmaßnahmen
  • Allgemeiner Gruppenbedarf
  • Förderprogramm Offene Jugendarbeit - Projektförderung

Weitere Informationen unter Tel. 05931/44-1440, E-Mail: ulrich.engling@emsland.de

Jugendförderung der Kreisjugendpflege



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