1. Fahrradabstellanlagen in ausreichender Anzahl
Für die betriebliche Radverkehrsförderung sind zentral gelegene und in ausreichender Anzahl vorhandene Fahrradabstellplätze eine grundlegende Voraussetzung. Die Abstellanlagen sollten überdacht, diebstahlsicher und gut beleuchtet sein.
2. Gute Zuwegung zu den Fahrradabstellanlagen
Gut ausgebaute Zuwegungen zu den entsprechenden Fahrradabstellplätzen sind ebenfalls eine wichtige Grundvoraussetzung. Eine gute Ausschilderung erhöht zudem die Nutzungsresonanz.
3. Teilnahme an der Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit"
Nicht mehr wegzudenken ist mittlerweile die erfolgreiche alljährlich im Sommer (1. Juni bis 31. August) stattfindende Fahrrad-Aktion des ADFC und der AOK "Mit dem Rad zur Arbeit". Während des Aktionszeitraums sollen möglichst viele Mitarbeiter/innen aus Unternehmen mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Wer an mindestens 20 Tagen mit dem Rad zur Arbeit kommt, kann an der Verlosung von Team- und Einzelpreisen teilnehmen.
4. E-Bike Lademöglichkeiten
Da immer mehr Personen mit E-Bikes unterwegs sind, um damit auch größere Wege zur Arbeit fahren, ist es sehr sinnvoll, E-Bike-Lademöglichkeiten anzubieten.
5. Dienstfahrräder (gekauft oder geleast)
Firmenfahrräder können für kurze, geschäftliche Fahrten eingesetzt werden oder z.B. auch Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen für den Weg zur Arbeit zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist, dass sie leicht und einfach auf unterschiedliche Nutzer/innen einzustellen sind.