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Vergaberichtlinien für Tierhaltungsanlagen

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 29.09.2011 die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dort sind zur Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen gem. § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zwei Sondergebiete für gewerbliche Tierhaltungsanlagen dargestellt.
Des Weiteren hat der Stadtrat in der Sitzung vom 29.09.2011 die Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken zur Errichtung von Stallanlagen in den beiden Sondergebieten beschlossen.
Fachdienst Liegenschaften
Guido Franke
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