Grundstücksverkehrsausschuss

 
 Veräußerungen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, die größer als ein Hektar sind (gemäß Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Grdst.VG) bedürfen der Genehmigung des Grundstücksverkehrsausschusses.
 
 
 
 

 

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Fachdienst Liegenschaften
Guido Franke
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