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Arbeitsvermittlung (Hartz IV)
Der Begriff der Grundsicherung für Arbeitsuchende, bekannter unter dem Oberbegriff ''Hartz IV'' umfasst das Arbeitslosengeld II (ALG II) und das Sozialgeld. Seit dem 1. Januar 2005 erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr das sogenannte Arbeitslosengeld II (ALG II), ihre nicht erwerbsfähigen Angehörigen das sogenannte Sozialgeld.
Ziel des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) ist es, die Grundsicherung für Arbeitssuchende zu verbessern und ihre Eingliederung in den Arbeitsprozess zu beschleunigen. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist Kernpunkt des ''Hartz IV Gesetzes''. Gesetzliche Grundlage des Arbeitslosengeldes II (ALG II) ist das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, dessen wesentlicher Inhalt sich im Sozialgesetzbuch II (SGB II) wiederfindet.
Mit der Übersicht über Gesetze zur sozialen Sicherheit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die wichtigsten aktuell gültigen Vorschriften an Gesetzen und Verordnungen rund um die soziale Absicherung zusammengestellt.
Träger des ALG II sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen, entweder in Arbeitsgemeinschaften oder in getrennter Trägerschaft, sowie die zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen). Der Landkreis Emsland gehört zu einer von 108 Optionskommunen und ist verantwortlich für die sogenannte aktive und passive Leistungsgewährung.
Fachdienst Arbeit
Informationsstelle
| Telefon 0591 9144-505
Raum 220 |
Um lange Wartezeiten zu vermeiden und einen optimalen Arbeitsablauf gewährleisten zu können, ist es ratsam, mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Fachdienst für Arbeit und Soziales, die aus der anliegenden Aufstellung zu entnehmen sind, Termine abzustimmen. Die Abgabe von Unterlagen kann grundsätzlich auch über die Information ohne Terminabsprache erfolgen.
Ihr Ansprechpartner/in
| Sachbearbeiter | Buchstabe | Telefon | Zimmer |
| Herr Taubken | A - Alj | 9144-502 | 227 |
| Herr Wallmeyer | Alk - Bar | 9144-507 | 228 |
| Herr Uphaus |
Bas - Brok | 9144-519 | 229 |
| Brol - Dur | 9144-511 | 230 | |
| Frau Hoeftmann | Dus - Gerds | 9144-510 | 212 |
| Frau Krause | Gerdt - Hec | 9144-503 | 213 |
| Herr Muntel | Hed - Jan | 9144-535 | 215 |
| Herr Knobloch | Jao - Koq | 9144-508 | 216 |
| Frau Reepen | Kor - Lok | 9144-513 | 217 |
| Herr Guth | Lol - M | 9144-504 | 218 |
| Herr Bemboom |
N - Reim | 9144-609 | 219 |
| Frau Lange | Rein - Schneh | 9144-532 | 221 |
| Herr Köhne | Schnei - Siem | 9144-533 | 222 |
| Herr Evers | Sien - Trd | 9144-531 | 223 |
| Herr Reiß | Tre - Z | 9144-518 | 224 |
Unterkunftskosten
In Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung des Sozialgerichtes Osnabrück können die angemessenen Unterkunftskosten inkl. Nebenkosten aus der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Zusätzlich zu den Unterkunftskosten werden die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen.
Übersicht über die ab dem 01. Juli 2011 im Rahmen der SGB II - Bedarfsberechnung im Landkreis Emsland als angemessen anzuerkennenden Unterkunfskosten:
| Anzahl der Personen im Haushalt | Angemessene Wohnungsgröße | Höchstbetrag der als angemessen anzuerkennenden Unterkunftskosten inklusive Nebenkosten (ohne Heizkosten) (Werte des § 12 WoGG, Mietstufe I) |
| 1 | bis 50 qm | 292,00 Euro |
| 2 | bis 60 qm | 353,00 Euro |
| 3 | bis 75 qm | 424,00 Euro |
| 4 | bis 85 qm | 490,00 Euro |
| 5 | bis 95 qm | 561,00 Euro |
| Mehrbetrag für jedes weitere Haushaltsmitglied | je weitere Person plus 10 qm | je weitere Person plus 66,00 Euro |
Aktive und passive Leistungen
Zu den Aufgaben des Fachdienstes Arbeit und Soziales gehören u. a. eine intensive Erst- und Auswegberatung, Zahlbarmachung der zu gewährenden Leistungen und vieles mehr. Hierbei handelt es sich um die sogenannten ''passiven Leistungen''.
All das, was mit der Arbeitspolitik zusammen hängt wie z. B. Arbeitsuche und Bewerbertraining fällt unter den Begriff der ''aktiven Leistungen''. Dieser Bereich wird von den zuständigen Fallmanagerinnen und Fallmanagern, die in der Außenstelle des Landkreises Emsland zu finden sind, in enger Abstimmung mit dem Fachdienst für Arbeit und Soziales, abgedeckt.
All das, was mit der Arbeitspolitik zusammen hängt wie z. B. Arbeitsuche und Bewerbertraining fällt unter den Begriff der ''aktiven Leistungen''. Dieser Bereich wird von den zuständigen Fallmanagerinnen und Fallmanagern, die in der Außenstelle des Landkreises Emsland zu finden sind, in enger Abstimmung mit dem Fachdienst für Arbeit und Soziales, abgedeckt.
Die Zuständigkeiten können aus der nachstehenden Übersicht entnommen werden:







