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Schiedsamt
Wenn zwei sich streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Häufig können ehrenamtliche Schiedspersonen bei Streitigkeiten beispielsweise unter Nachbarn schlichten.
Das Niedersächsische Justizministerium hat zu diesem Thema den Flyer Tipps für Nachbarn - Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten veröffentlicht.
Wann kann das Schiedsamt angerufen werden?
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen). Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft.
In "kleinen" Strafsachen. Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen.
In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.
Fachdienst Recht und Ordnung
Frau Ursula Lammers
| Telefon 0591 9144-325
|
Wer ist für Sie zuständig?
Zuständig ist die Schiedsperson, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.
Schiedsamt Lingen I
(Stadtgebiet östlich der Bundesbahnlinie)
Rainer Bartsch
Am Strootbach 36
49809 Lingen (Ems)
Tel. 53500
Schiedsamt Lingen II
(Stadtgebiet westlich der Bundesbahnlinie)
Jürgen Beranek
Meisenstr. 53
49808 Lingen (Ems)
Tel. 64583







