Ticketverkauf für
Veranstaltungen
in Lingen
Steuerung gewerblicher Tierhaltungsanlagen
Das Lingener Modell
Im September 2011 wurde die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 13, Bereich Stadtgebiet Lingen (Ems), wirksam. Seitdem wird das Lingener Modell erfolgreich angewandt. Durch die Darstellung von zwei Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „gewerbliche Tierhaltung“ wird die Stadt Lingen (Ems) im Regelfall künftig gewerbliche Tierhaltungsanlagen nur noch in den hierfür vorgehaltenen Sonderbaugebieten zulassen. Diese Flächen befinden sich im Norden des Stadtgebietes im Ortsteil Clusorth-Bramhar sowie in Bramsche im Süden der Stadt. Nur in Ausnahmefällen und unter Einhaltung festgelegter und strenger Kriterien wird es daneben noch möglich sein, unmittelbar an der Hofstelle weitere Stallanlagen zu errichten bzw. in wenigen Einzelfällen vorhandene Standorte im Außenbereich zu erweitern.
Die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch privilegierten landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen sind von dieser Steuerung nicht betroffen.
Mit dieser Maßnahme kann und wird die Stadt Lingen einer weiteren Zersiedlung der Landschaft und des schützenswerten Außenbereiches entgegenwirken und eine sachgerechte, geordnete und gesellschaftlich akzeptierte Stadtentwicklung sicherstellen. Die steigende Zahl der Bauanträge im Stadtgebiet sowie auch die Situation in den angrenzenden Gemeinden veranlasste die Stadt Lingen (Ems) zum Handeln. Anfang des Jahres 2010 hatte der Rat der Stadt Lingen (Ems) daher den Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Das Lingener Modell ist geeignet, durch Anwendung bestehender Rechtsgrundlagen, die weitere Zersiedlung des Außenbereiches zu verhindern und die Stadt Lingen (Ems) in ihren Entwicklungsspielräumen handlungsfähig zu halten. Gleichzeitig bleiben für die Lingener Landwirte ausreichende Handlungsspielräume gewahrt. Das Modell bietet eine für alle Beteiligten verlässliche Planungsgrundlage für zukünftige Betriebsentwicklungen. Die Lingener Planung wurde gemeinsam mit Vertretern von Landvolk, Landwirtschaftskammer, Vertretern der politischen Parteien sowie externen Fachleuten erarbeitet. Die ersten Ergebnisse der geführten Beratungsgespräche mit Antragstellern belegen, dass sich in den meisten Fällen Ergebnisse erarbeiten lassen, die zielführend für die Beteiligten sind.
Die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch privilegierten landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen sind von dieser Steuerung nicht betroffen.
Mit dieser Maßnahme kann und wird die Stadt Lingen einer weiteren Zersiedlung der Landschaft und des schützenswerten Außenbereiches entgegenwirken und eine sachgerechte, geordnete und gesellschaftlich akzeptierte Stadtentwicklung sicherstellen. Die steigende Zahl der Bauanträge im Stadtgebiet sowie auch die Situation in den angrenzenden Gemeinden veranlasste die Stadt Lingen (Ems) zum Handeln. Anfang des Jahres 2010 hatte der Rat der Stadt Lingen (Ems) daher den Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Das Lingener Modell ist geeignet, durch Anwendung bestehender Rechtsgrundlagen, die weitere Zersiedlung des Außenbereiches zu verhindern und die Stadt Lingen (Ems) in ihren Entwicklungsspielräumen handlungsfähig zu halten. Gleichzeitig bleiben für die Lingener Landwirte ausreichende Handlungsspielräume gewahrt. Das Modell bietet eine für alle Beteiligten verlässliche Planungsgrundlage für zukünftige Betriebsentwicklungen. Die Lingener Planung wurde gemeinsam mit Vertretern von Landvolk, Landwirtschaftskammer, Vertretern der politischen Parteien sowie externen Fachleuten erarbeitet. Die ersten Ergebnisse der geführten Beratungsgespräche mit Antragstellern belegen, dass sich in den meisten Fällen Ergebnisse erarbeiten lassen, die zielführend für die Beteiligten sind.
Fachdienst Stadtplanung
Sekretariat
| Telefon 0591 9144-621
| |
Fachdienst Bauordnung | Telefon 0591 9144-637 Mail d.frerich@lingen.de |
Wichtig für Sie als Vorhabenträger mit Bau- und Erweiterungsabsichten: Suchen sie frühzeitig das Gespräch mit den Vertretern der Verwaltung! Die Mitarbeiter des Baudezernates stehen gern beratend zur Verfügung. Die Erfahrung zeigt, dass oftmals erste Abstimmungen im frühen Stadium der Planungen besonders hilfreich sind.
Die Vergaberichtlinien für die Grundstücke in den Sondergebieten und die Plandarstellung der Flächennutzungsplan-Änderung können hier eingesehen werden.







