Flächennutzungsplan

 
 Warum ein  Flächennutzungsplan?

Durch die stetige Veränderung wichtiger Rahmenbedingungen, zum Beispiel im Bereich des Umweltschutzes, aber auch im agrarstrukturellen Wandel und im gesellschaftspolitischen Bereich, ist es notwendig, die städtebaulichen Ziele immer wieder neu zu definieren. Der seit 1976 gültige Flächennutzungsplan wurde mehr as 80mal geändert. Im Jahre 2005 wurde daher ein Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorgenommen. Er ist Planungsgrundlage für die nächsten Jahre.
 
 
 
Ihr Ansprechpartner
Fachdienst Stadtplanung
Herr Peter Bohn
Telefon 0591 9144-622
 
 Flächennutzungsplan
 
Altenlingen Änderung Nr. 1 Bereich Heuesch wird bearbeitet
  Änderung Nr. 5 Bereich Ortskern Altenlingen wirksam seit dem 15.03.2011
  Änderung Nr. 8 Bereich am Golfplatz wirksam seit dem 30.03.2012
  Änderung Nr. 10 Bereich Erweiterung Sportgelände wird bearbeitet
  Änderung Nr. 17 Bereich Waldflächen nördlich Heukamps Tannen wird bearbeitet
Baccum keine Änderungen
Bramsche Änderung Nr. 16 Bereich Bramsche Nord wird bearbeitet
Brockhausen Änderung Nr. 14 Bereich östlich der Straße Schallenbruch wirksam seit 13.01.2012
Brögbern Änderung Nr. 4 Bereich Ortskern Brögbern wird bearbeitet
Clusorth-Bramhar Änderung Nr. 18 Bereich B 213/ Bramharstraße wird bearbeitet
Darme Änderung Nr. 6 Bereich Industriegebiet Lingen-Süd wirksam seit dem 30.01.2009
Holthausen keine Änderungen
Laxten Änderung Nr. 11 Planung eingestellt
  Änderung Nr. 15 Bereich Sondergebiet Parkplatz Hedon Klinik wird bearbeitet
Schepsdorf Änderung Nr. 19 Bereich südlich der Nordhorner Straße wird bearbeitet
Stadtgebiet Lingen Änderung Nr. 2 Bereich Haselünner Straße/ Umgehungsstraße wirksam seit dem 13.04.2007
  Änderung Nr. 3 Bereich zwischen Industriegebiet Lingen Nord und B213 wirksam seit dem 15.10.2007
  Änderung Nr. 7 Bereich Emsauenpark Reuschberge wirksam seit dem 15.11.2011
  Änderung Nr.9 Bereich Festplatz/ Markt und Messehallen wirksam seit dem 15.07.2011
  Änderung Nr. 12 Bereich südöstlich der Kaiserstraße Anpassung ist erfolgt
  Änderung Nr. 13 Bereich Tierhaltungsanlagen Stadtgebiet Lingen wirksam seit dem 14.10.2011
 

Aufgaben der Flächennutzungsplanung

 
Die Bauleitplanung zählt – laut Baugesetzbuch – zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Dabei regelt der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung und zwar unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung, der städtebaulichen Entwicklung, der Belange von Natur und Landschaft, von Fachplanungen und Prognosen. Der Flächennutzungsplan stellt unter miteinander konkurrierenden Nutzungsansprüchen einen Ausgleich her und schafft so die Planungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die wiederum aufzustellen sind, sobald dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Die grundlegenden Entscheidungen darüber, wie die Flächen innerhalb eines Stadtgebietes genutzt werden sollen, werden mit dem Flächennutzungsplan behördenverbindlich getroffen, die Bebauungspläne setzen diese Vorgaben rechtskräftig um.
 

Leitlinien und Ziele

 
Mit dem Ziel, eine sinnvolle Entwicklung der Stadt Lingen (Ems) sicherzustellen, weist der Flächennutzungsplan neue
Siedlungsflächen sowohl für den Wohnungsbau als auch für die Gewerbeansiedlung in ausreichender Zahl und Größe aus. Dabei bilden die infrastrukturellen Voraussetzungen – bestehende Verkehrswege, geplante Verkehrstrassen und naturräumliche Grenzen – den Planungs- und Orientierungsrahmen.

Wesentliche Leitbilder der Flächennutzungsplanung in Lingen sind die Absicherung einer funktionalen Mischung aus Siedlungsgebiet sowie ökologisch bedeutsamen Freiflächen und die Einschränkung der ungeordneten Außenentwicklung.