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Flächennutzungsplan
Warum ein Flächennutzungsplan?
Durch die stetige Veränderung wichtiger Rahmenbedingungen, zum Beispiel im Bereich des Umweltschutzes, aber auch im agrarstrukturellen Wandel und im gesellschaftspolitischen Bereich, ist es notwendig, die städtebaulichen Ziele immer wieder neu zu definieren. Der seit 1976 gültige Flächennutzungsplan wurde mehr as 80mal geändert. Im Jahre 2005 wurde daher ein Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorgenommen. Er ist Planungsgrundlage für die nächsten Jahre.
Durch die stetige Veränderung wichtiger Rahmenbedingungen, zum Beispiel im Bereich des Umweltschutzes, aber auch im agrarstrukturellen Wandel und im gesellschaftspolitischen Bereich, ist es notwendig, die städtebaulichen Ziele immer wieder neu zu definieren. Der seit 1976 gültige Flächennutzungsplan wurde mehr as 80mal geändert. Im Jahre 2005 wurde daher ein Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorgenommen. Er ist Planungsgrundlage für die nächsten Jahre.
Fachdienst Stadtplanung
Herr Peter Bohn
| Telefon 0591 9144-622
|
| Altenlingen | Änderung Nr. 1 | Bereich Heuesch | wird bearbeitet |
| Änderung Nr. 5 | Bereich Ortskern Altenlingen | wirksam seit dem 15.03.2011 | |
| Änderung Nr. 8 | Bereich am Golfplatz | wirksam seit dem 30.03.2012 | |
| Änderung Nr. 10 | Bereich Erweiterung Sportgelände | wird bearbeitet | |
| Änderung Nr. 17 | Bereich Waldflächen nördlich Heukamps Tannen | wird bearbeitet | |
| Baccum | keine Änderungen | ||
| Bramsche | Änderung Nr. 16 | Bereich Bramsche Nord | wird bearbeitet |
| Brockhausen | Änderung Nr. 14 | Bereich östlich der Straße Schallenbruch | wirksam seit 13.01.2012 |
| Brögbern | Änderung Nr. 4 | Bereich Ortskern Brögbern | wird bearbeitet |
| Clusorth-Bramhar | Änderung Nr. 18 | Bereich B 213/ Bramharstraße | wird bearbeitet |
| Darme | Änderung Nr. 6 | Bereich Industriegebiet Lingen-Süd | wirksam seit dem 30.01.2009 |
| Holthausen | keine Änderungen | ||
| Laxten | Änderung Nr. 11 | Planung eingestellt | |
| Änderung Nr. 15 | Bereich Sondergebiet Parkplatz Hedon Klinik | wird bearbeitet | |
| Schepsdorf | Änderung Nr. 19 | Bereich südlich der Nordhorner Straße | wird bearbeitet |
| Stadtgebiet Lingen | Änderung Nr. 2 | Bereich Haselünner Straße/ Umgehungsstraße | wirksam seit dem 13.04.2007 |
| Änderung Nr. 3 | Bereich zwischen Industriegebiet Lingen Nord und B213 | wirksam seit dem 15.10.2007 | |
| Änderung Nr. 7 | Bereich Emsauenpark Reuschberge | wirksam seit dem 15.11.2011 | |
| Änderung Nr.9 | Bereich Festplatz/ Markt und Messehallen | wirksam seit dem 15.07.2011 | |
| Änderung Nr. 12 | Bereich südöstlich der Kaiserstraße | Anpassung ist erfolgt | |
| Änderung Nr. 13 | Bereich Tierhaltungsanlagen Stadtgebiet Lingen | wirksam seit dem 14.10.2011 | |
Aufgaben der Flächennutzungsplanung
Die Bauleitplanung zählt – laut Baugesetzbuch – zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Dabei regelt der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung und zwar unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung, der städtebaulichen Entwicklung, der Belange von Natur und Landschaft, von Fachplanungen und Prognosen. Der Flächennutzungsplan stellt unter miteinander konkurrierenden Nutzungsansprüchen einen Ausgleich her und schafft so die Planungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die wiederum aufzustellen sind, sobald dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Die grundlegenden Entscheidungen darüber, wie die Flächen innerhalb eines Stadtgebietes genutzt werden sollen, werden mit dem Flächennutzungsplan behördenverbindlich getroffen, die Bebauungspläne setzen diese Vorgaben rechtskräftig um.
Die grundlegenden Entscheidungen darüber, wie die Flächen innerhalb eines Stadtgebietes genutzt werden sollen, werden mit dem Flächennutzungsplan behördenverbindlich getroffen, die Bebauungspläne setzen diese Vorgaben rechtskräftig um.
Leitlinien und Ziele
Mit dem Ziel, eine sinnvolle Entwicklung der Stadt Lingen (Ems) sicherzustellen, weist der Flächennutzungsplan neue
Siedlungsflächen sowohl für den Wohnungsbau als auch für die Gewerbeansiedlung in ausreichender Zahl und Größe aus. Dabei bilden die infrastrukturellen Voraussetzungen – bestehende Verkehrswege, geplante Verkehrstrassen und naturräumliche Grenzen – den Planungs- und Orientierungsrahmen.
Wesentliche Leitbilder der Flächennutzungsplanung in Lingen sind die Absicherung einer funktionalen Mischung aus Siedlungsgebiet sowie ökologisch bedeutsamen Freiflächen und die Einschränkung der ungeordneten Außenentwicklung.
Siedlungsflächen sowohl für den Wohnungsbau als auch für die Gewerbeansiedlung in ausreichender Zahl und Größe aus. Dabei bilden die infrastrukturellen Voraussetzungen – bestehende Verkehrswege, geplante Verkehrstrassen und naturräumliche Grenzen – den Planungs- und Orientierungsrahmen.
Wesentliche Leitbilder der Flächennutzungsplanung in Lingen sind die Absicherung einer funktionalen Mischung aus Siedlungsgebiet sowie ökologisch bedeutsamen Freiflächen und die Einschränkung der ungeordneten Außenentwicklung.







