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Bürgerbeteiligung
Wenn die Stadt Lingen (Ems) einen Bebauungsplan aufstellt, haben Sie als Bürger Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen. Sie können bereits in der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ eine Stellungnahme abgeben. In diesem Verfahrensstadium werden Sie über die Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für ein Konzept und über voraussichtliche Auswirkungen informiert. Hierzu können Sie Anregungen einreichen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird dann der Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und Gutachten für einen Monat offen gelegt. Sie können die Planung einsehen und ggf. eine Stellungnahme verfassen. Für den Bebauungsplan relevante Stellungnahmen werden dann dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Genauere Erklärungen zum Bauleitplanverfahren erhalten Sie hier!
Auf dieser Seite besteht für Sie nun die Möglichkeit, sich interaktiv am Verfahren zu beteiligen. Sie haben zu den folgenden Bauleitplänen Gelegenheit, eine eigene Stellungnahme unserem Fachdienst Stadtplanung zukommen zu lassen.
Genauere Erklärungen zum Bauleitplanverfahren erhalten Sie hier!
Auf dieser Seite besteht für Sie nun die Möglichkeit, sich interaktiv am Verfahren zu beteiligen. Sie haben zu den folgenden Bauleitplänen Gelegenheit, eine eigene Stellungnahme unserem Fachdienst Stadtplanung zukommen zu lassen.
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
Im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch befinden sich zurzeit keine Planentwürfe.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung befinden sich zurzeit keine Planentwürfe.
Öffentliche Auslegung
In der öffentlichen Auslegung befinden sich zurzeit keine Planentwürfe.







