Ausländische Bürgerinnen und Bürger

 
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
 
Nach der Einführung des neuen Personalausweises folgt zum 1. September die bundesweite Einführung von elektronischen Ausweisdokumenten für ausländische Bürgerinnen und Bürger, die nicht Staatsbürger der Europäischen Union sind. Der so genannte elektronische Aufenthaltstitel (eAT) hat Scheckkartenformat und ersetzt das bisherige Klebeetikett im Pass. Dieses gab bislang Auskunft über den jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Vergleichbar mit dem elektronischen Personalausweis verfügt auch der eAT über eine Online-Ausweisfunktion. Diese erhöht die Sicherheit bei der Online-Kommunikation mit Behörden und beim Online-Shopping. Ein Chip im Karteninneren des eAT speichert neben persönlichen Daten und Auflagen auch ein digitales Lichtbild und zwei Fingerabdrücke. So wird eine eindeutige Zuordnung des Aufenthaltstitels zum Besitzer gewährleistet und das Dokument vor missbräuchlicher Nutzung geschützt.
 
Ihr Ansprechpartner
Fachdienst Bürgerservice
Herr Schöttmer
Telefon 0591 9144-371


Aufgrund der Einführung des eAT und den damit verbundenen längeren Bearbeitungszeiten wird in der Ausländerbehörde der Stadt jetzt ein Terminvergabesystem eingerichtet. Die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltstitel erfolgt ab dem 15. August nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. Dieses Vorgehen ist notwendig, um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden. Für Dienstleistungen, die nicht mit dem eAT zusammenhängen, wird weiterhin kein Termin benötigt, es ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Der Zeitraum zwischen Antragstellung und Abholung des neuen eAT beträgt vier bis sechs Wochen. Deshalb sollte der Aufenthaltstitel rechtzeitig bei der Ausländerbehörde der Stadt beantragt werden. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, müssen sich persönlich bei der Ausländerbehörde melden, um die Fingerabdrücke auf dem Chip des eAT zu speichern. Mit der Einführung des eAT zum 1. September verliert das alte Klebeetikett allerdings nicht sofort seine Gültigkeit. Die bisherigen Aufenthaltstitel sind noch bis zum 30. April 2021 gültig. 
 
 
Finanzielle Unterstützung
 
Als ausländische Mitbürgerin bzw. Mitbürger könenn Sie eine finanzielle Unterstützung  nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem Sozialgesetzbuch im Fachdienst Arbeit und Soziales beantragen.
 
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Raum 220