Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Umwandlung einer Fläche für Wald und Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Golfplatz“
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung in Gesprächsterminen in der Zeit vom
30. Juni 2009 bis 21. Juli 2009
im Rathaus - Fachdienst Stadtplanung -, Elisabethstraße 14 - 16, Raum 518, während der unten genannten Servicezeiten.
Während der Darlegungszeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung)
Stellungnahmen zu o.g. Bebauungsplan können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Lingen (Ems) - www.lingen.de - unter „Planen und Bauen“ / „Bürgerbeteiligung“ abgegeben werden.
Stadt Lingen (Ems), 20.06.2009
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(L. S.)
gez. Lisiecki
Stadtbaurat