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Emsland-Arena
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Die Stadt Lingen (Ems) plant die Errichtung einer neuen Multi- funktionshalle. Anlass für diese Überlegung ist die Tatsache, dass die Emslandhallen in die Jahre gekommen sind und nicht in der Lage sind, künftigen Anforderungen für einen Veranstaltungs- betrieb gerecht zu werden.
Ausgangsituation
Die Emslandhallen sind vor ca. 20 Jahren als Ersatz für die Viehmarkthallen gebaut worden. Sie wurden als Markt- und Messehallen errichtet und auch als solche genehmigt. Erst später kamen dann der eigentliche Veranstaltungs- und Konzertbereich hinzu. Im Laufe der Jahre zeigte sich, dass viele mögliche Veranstaltungen aufgrund der fehlenden Rahmenbedingung nicht nach Lingen kommen bzw. nicht mehr nach Lingen kommen und abwandern. Die Halle selbst hat nicht die notwendige Größe, um Konzerte und Unterhaltungs- veranstaltungen und schon gar nicht Sportveranstaltungen aufzunehmen. Insbesondere bei Konzerten und Veranstaltungen ist eine gewisse Mindestgröße notwendig. Viele Veranstaltungen benötigen Zuschauer in Größen von 2.000 Zuschauern und mehr.
Nicht ausreichend ist auch die Höhe der Halle mit ca. 6 Metern. Die meisten Veranstaltungen benötigen heute weitaus größere Höhen, um die Technik, dass heißt die Lautsprechertürme, die Scheinwerfer und Bühnen unterzubringen.
Machbarkeitsstudie
Diese Entwicklung hat den Rat der Stadt Lingen (Ems) veranlasst, den Beschluss zufassen, die Emslandhallen auszubauen und dazu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zugeben.
Hierbei sollte die Frage untersucht werden, ob ein Ausbau der Emslandhallen zu einer vielfältig nutzbaren, teilbaren und mit TV- produktionsgerechter Technik ausgestatteten Halle, in der größere Konzerte und Sportveranstaltungen durchgeführt werden können, überhaupt sinnvoll ist und wenn ja, mit welcher Zielrichtung und Größenordnung.
Der Bedarf für eine solche Halle wurde von dem beauftragten Büro, eines der renomiertesten Beraterfirmen in Deutschland, untersucht und in einer Machbarkeitsanalyse nachgewiesen. Standortwahl
Nachdem zunächst der Bau der Emslandarena an der Lindenstraße aus lärmtechnischen Gründen nicht möglich erschien und bereits ein Alternativstandort an der Frerener Straße untersucht wurde, ist jetzt mit einer veränderten Planung, einem geänderten rechtlichen Rahmen und einer veränderten Konzeption der Bau der Emslandarena am Standort an der Lindenstraße realisierbar. Hierfür ist u.a. Voraussetzung, dass neben einer Reduzierung der Zuschauerkapazität auf 4000 Besucher die Darmer Hafenstraße insgesamt für die Allgemeinheit gewidmet wird. Unter Abänderung der bisherigen Planung sowie der neuen Zuordnung und Lage der Baukörper kann nach Abwägung aller Belange voraussichtlich den rechtlichen Anforderungen, insbesondere des Lärmschutzes, Rechnung getragen werden. Der Neubau am jetzt vorgesehen Standort südlich der Brückenrampe hat gegenüber einem Standort nördlich der Emslandhallen gravierende Vorteile. Die kostenträchtige Erneuerung des Brandschutzes der alten Emslandhallen entfällt ebenso wie die hohen Kosten für eine Altlastensanierung, die bei einer notwendigen Wasserhaltung an diesem Standort nicht berücksichtigt werden müssen. Zusätzlich können die Emslandhallen mit Ihrer gesamten Fläche auch weiterhin genutzt werden. Dies bietet gerade für den Marktbereich einen erheblichen Vorteil. Der Betrieb der Emslandhallen kann auch während der Bauzeit aufrecht erhalten bleiben und die rechtlich schwierige Abstandsproblematik zum nördlich angrenzenden Nachbargrundstück entfällt ebenfalls. Die funktionalen Abläufe für den gesamten Hallenbetrieb sind wesentlich günstiger. Außerdem steht die Fläche nördlich der Emslandhallen als potentielle Fläche für Parkplätze bzw. für ein Parkhaus zur Verfügung. Die Emslandarena selbst sollte für ca. 4.000 Zuschauer ausgelegt werden. Dieser Vorschlag berücksichtigt einerseits die planungsrechtlichen und räumlichen Restriktionen sowie die finanziellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Stadt und anderseits die Tatsache, dass vorrangig in die Qualität der Halle investiert werden sollte. Denn der Erfolg der Halle wird nicht in erster Linie über ihre Kapazität sondern vor allen Dingen über das multifunktionale und qualitative Angebot der Halle entschieden.
Bauleitplanverfahren/ Bürgerbeteiligung
Als notwendige planerische Schritte sind neben dem Bebauungsplanänderungsverfahren Nr. 2 für die Widmung der Darmer Hafenstraße auch die Verfahren für die Änderung Nr. 9 des Flächennutzungsplanes und die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Nr. 140 eingeleitet worden.
Für die Änderung Nr. 2 nach § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde in der Zeit vom 16. Februar bis 16. März 2010 die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB konnten sich Interessierte in der Zeit vom 09. Februar bis 02. März 2010 über die Planungen zur Änderung Nr. 9 des Flächennutzungsplanes und der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Nr. 140 informieren.
Zusätzlich fand am 17. Februar 2010 eine Bürgerversammlung in den Emslandhallen statt, in der die Planung interessierten Bürgern vorgestellt wurde. Die Planungspräsentationen können hier eingesehen werden:
Teil 1: Bauleitplanung (1,2 MB)
Teil 2: Verkehrsuntersuchung (3,3 MB)
Teil 3: Lärmuntersuchung (0,4 MB)
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