Der Mietspiegel für das gesamte Gebiet der Stadt Lingen (Ems) basiert auf einer Umfrage aus dem Jahr 2009, die von den an der Herausgabe des Mietspiegels Mitwirkenden veranlasst wurde.
Die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte entsprechen hinsichtlich ihrer Aktualität dem im Erhebungszeitraum ausgewerteten Zahlenmaterial und erstrecken sich ausschließlich auf nicht preisgebundene Mietwohnungen. Mietwerte von Sozialwohnungen und Asylunterkünften sind im Mietspiegel nicht enthalten.
Herausgeber des Mietspiegel ist die Stadt Lingen (Ems) unter Mitwirkung des
Haus-, Wohnungs-und Grundeigentümervereins
Mieterverein Emsland und Umgebung e.V.
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der
Behörde für Geoinformation, Landentwicklung
und Liegenschaften (GLL)
Ring Deutscher Makler (Immobilien Kamphorst GmbH)
Der Mietspiegel ist als eine grundsätzliche Orientierungshilfe für die jeweiligen Vertragspartner auf dem Wohnungsmarkt für nicht preisgebundene Wohnungen anzusehen und hat daher auch lediglich Rahmencharakter. Er greift weder in bestehendes Vertragsrecht ein, noch wird die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen durch ihn berührt. Keine Anwendung findet er bei möblierten Wohnungen, Kleinstwohnungen und Ein-/ Zweifamilienhäusern.
Eine Rechtsberatung durch die Stadt Lingen (Ems) kann nicht erfolgen.
Nettomonatsmiete in Euro
je m˛ Wohnfläche (ab April 2010)
Beschaffenheit entsprechend der Baualtersklasse
Wohnfläche (in m˛)
bis 1965
1966 - 1977
1978 - 1987
1988 - 1997
1998 - 2006
ab 2007
bis 40
4,85
5,20
5,45
5,70
5,90
6,05
von 41 bis 50
4,65
5,00
5,30
5,50
5,70
5,90
von 51 bis 60
4,00
4,85
5,10
5,35
5,55
5,70
von 61 bis 70
4,35
4,70
4,95
5,15
5,35
5,55
von 71 bis 80
4,15
4,50
4,75
5,00
5,20
5,35
von 81 bis 90
4,00
4,35
4,60
4,80
5,00
5,20
von 91 bis 100
3,80
4,15
4,40
4,65
4,85
5,00
über 100
3,65
4,00
4,25
4,50
4,65
4,85
Hinweise
Die Mieten gelten für das Stadtgebiet Lingen (Ems). Wohnungen im Innenstadtbereich (Willy-Brandt-Ring, Bundesbahn, Kanal) liegen durchschnittlich 10 % über den o. g. Werten, Wohnungen in den Ortsteilen durchschnittlich 10 % unter den o. g. Werten.
Die Mieten beziehen sich auf Wohnungen mit Sammelheizungen und mit Bad oder Duschraum, Fenster mit Isolierverglasungen. Für Wohnungen mit einem geringeren Standard sind Abschläge vorzunehmen.
Für Wohnungen, die durch umfassende Modernisierung (z. B. energetische Maßnahmen) aufgewertet wurden, ist eine Einstufung in eine höhere Fertigstellungskategorie entsprechend dem erreichten Standard möglich.
Bei Neuvermietungen können abweichende Werte vereinbart werden.
Die Zahlenwerte in dieser Tabelle sind nur in Verbindung mit dem Begleittext zu verwenden.
Lage, Mietpreis und Betriebskosten
Der Mietspiegel enthält die durchschnittlichen Nettomietkosten in Abhängigkeit von der Fertigstellung, Ausstattung und Größe von Wohnungen. Sachverständigengutachten sowie Vergleichsmieten können vom Mietspiegel fallweise abweichen. Der Mietspiegel berücksichtigt keine Lagebewertung, er gibt lediglich die üblichen Mietpreise für nicht preisgebundene Wohnungen an. Schönheitsreparaturen, Instandhaltungskosten und Betriebskosten sind ebenfalls nicht berücksichtigt.
Zu den Betriebskosten gehören Aufwendungen für
die laufenden öffentlichen Lasten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung)
Wasserversorgung und Entwässerung
Heizungs- und Warmwasserversorgung sowie deren Reinigung und Wartung
Personen- oder Lastenaufzugs
Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
Hauswarts und der Gartenpflege
Allgemeinbeleuchtung
Schornsteinreinigung
Sach- und Haftpflichtversicherung
laufende Kosten für Kabelfernsehen
den Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage
maschinelle Wascheinrichtungen
sonstiger laufender Betriebskosten
Die Umlage dieser Betriebskosten setzt voraus, dass dieses im Mietvertrag vereinbart ist. Miete für eine Garage/ einen Stellplatz oder Zuschläge für eine Möblierung sind in der Netto-Kaltmiete nicht enthalten. Es wird unterstellt, dass Kosten für Schönheitsreparaturen vom Mieter zu tragen sind.
Berechnung der Wohnfläche
Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören.
Zur Wohnfläche gehören nicht: Zubehörräume (z. B. Keller, Dachböden, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen), Wirtschaftsräume (z. B. Ställe) und Geschäftsräume.
Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen:
voll
die Grundfläche von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern.
zur Hälfte
die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern und von Wintergärten, Schwimmbädern u.ä.
nicht
die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter.
Gehören ausschließlich zu dem Wohnraum Balkone, Loggien, Dachgärten oder gedeckte Freisitze, so können deren Grundflächen zur Ermittlung der Wohnfläche je nach Wohnwert bis zur Hälfte angerechnet werden. Beheizte Wintergärten sind je nach Wohnwert voll anzurechnen.
Zuschlags- und Abschlagsmerkmale
Die Mietwerte setzen einen durchschnittlichen Wohnungszustand voraus. Sie beziehen sich auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Als Zuschlagsmerkmale kommen u. a. in Betracht
besondere Ausstattung im Sanitärbereich
besondere Schall- und Temperaturisolierungen
besondere energetische Ausstattung bzw. Maßnahmen
Einbaumöbel, Einbauküche
Appartements
besonders gute Wohnlage
Als Abschlagsmerkmale kommen u. a. in Betracht:
nicht abgeschlossene Wohnungen
Bad/WC außerhalb der Wohnung
fehlende Warmwasserversorgung
schlecht belichtete und belüftete Wohnungen
Einzelofenheizung
besondere Lärm- und Geruchsbelästigungen
Auskünfte
Auskünfte zum Mietspiegel geben die/der
Stadt Lingen (Ems)
Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Elisabethstraße 14-16
49808 Lingen (Ems)
Telefon 0591 9144-231 bzw. -233
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e. V.
Elisabethstraße 1a
49808 Lingen (Ems)
Telefon 0591 47909
Mieterverein Emsland und Umgebung e. V.
Rosenstraße 8a
49716 Meppen
Telefon 05931 85025