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Kinder- und Jugendschutz
Gesetzlicher Jugendschutz:
Der gesetzliche Jugendschutz (Jugendschutzgesetz (JuSchG), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)) richtet sich mit seinen Ge- und Verboten in erster Linie an die Gewerbetreibenden mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen. Darüber hinaus bieten diese Gesetze auch eine Orientierungshilfe für Eltern und sollen die Erwachsenen an ihre Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen erinnern.
Fachdienst Jugendarbeit
Frank Wesendrup | Jugendpflege/ -schutz Konrad-Adenauer-Ring 40 | Telefon 0591 91245-11 E-Mail: f.wesendrup@lingen.de |
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz:
Der erzieherische (präventive) Kinder- und Jugendschutz hat das Ziel, Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen, entgegenzuwirken und positive Bedingungen für die Erziehung zu schaffen. Entsprechende Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Darüber hinaus sollen sie Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Intention der präventiven Maßnahme ist also nicht, Minderjährige von Gefährdungen grundsätzlich abzuschirmen, sondern zu erreichen, dass sie mit den teilweise konstant auftretenden Gefährdungen besser umgehen können.
Die Umsetzung der Ziele des Kinder- und Jugendschutzes kann nur erreicht werden, wenn alle Institutionen, welche mit Kinder und Jugendlichen zu tun haben, kooperieren.
Die rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzes ergeben sich aus dem
- Grundgesetz (GG) Art. 5 Abs. 2
- SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 2 Abs. 2 Nr. 1; § 14
- Strafgesetzbuch (StGB) §§ 86, § 130, § 130a, § 131, § 184
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
Informationen auch unter:
- www.jugendschutztrainer.polizei-beratung.de (Jugendschutztrainer der Polizei)
- www.jugendschutzaktiv.de
(Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Jugendschutz – Informationen für Eltern und Erzie-hende sowie für Gewerbetreibende und Veranstalter) - www.jugendschutz-niedersachsen.de (Landesstelle Jugendschutz)
Oft gestellte Fragen zum Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz hat das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen. Das Jugendschutzgesetz richtet sich mit seinen Ge- und Verboten an die Gewerbetreibenden...
Kinderarbeitsschutzverordnung und Jugendarbeitsschutzgesetz
Junge Menschen müssen geschützt werden, damit ihre Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung...
Informationen für Gewerbetreibende und Veranstalter
Gewerbetreibende tragen eine große Verantwortung im Bereich Jugendschutz. Sie müssen im alltäglichen Betrieb und bei öffentlichen Veranstaltungen darauf achten, dass sie die Jugendschutzbestimmungen...
Themenbereiche
Im Folgenden finden Sie Informationen zu Kinder- und Jugendschutz relevanten Themen. Diese Ausführungen können die Themen nur anreißen und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Prävention - Angebote für Schulen ab Klasse 5
Die Präventionsbroschüre der Stadt Lingen bündelt erstmals sämtliche Präventionsangebote in Lingen für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung...
Präventionsprojekte
Hier finden Sie Projekte, die vom Jugendschutz und dessen Kooperationspartnern durchgeführt wurden/werden.










