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Hilfen zur Erziehung
Erziehung gemeinsam gestalten
Manchmal geraten Familien an ihre Grenzen. Wenn sie das Wohl der Kinder aus eigener Kraft nicht mehr gewährleisten können, haben sie einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung.
Die breite Palette der Unterstützung reicht von differenzierten ambulanten Angeboten – Erziehungsberatung, Gruppenarbeit, familientherapeutische und sozialpädagogische Familienhilfen – bis hin zu teilstationären und stationären Hilfen: Tagesgruppen, Einzelbetreuungen sowie eine große Bandbreite von Angeboten des betreuten Wohnens, der Heimerziehung und der Vollzeitpflege.
Fachdienst Jugendhilfe
Herr Franz Hüer
| Telefon 0591 9144-566
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Was und für wen ist Hilfe zur Erziehung?
Hilfe zur Erziehung ist eine gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankerte Form der Hilfe für Eltern, die bei der Erziehung ihres Kindes entweder zuhause Unterstützung benötigen, oder die ihr Kind nicht selbst erziehen können.
Hilfe zur Erziehung können auch junge volljährige Menschen erhalten, die nicht mehr bei den Eltern leben, aber auch noch nicht selbständig ihr Leben in die Hand nehmen können.
Hilfe zur Erziehung können auch junge volljährige Menschen erhalten, die nicht mehr bei den Eltern leben, aber auch noch nicht selbständig ihr Leben in die Hand nehmen können.







