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Familienpass

Alle Lingener Familien mit einem und mehr Kindern unter 18 Jahren sowie Haushalte/Familien, die eine pflegebedürftige Person im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI im eigenen Haushalt betreuen und versorgen erhalten von der Stadtverwaltung einen Familienpass in Form einer Scheckkarte. Dieser Pass ist grundsätzlich drei Jahre gültig und bietet verschiedene Vergünstigungen.
Bei Kindern über 18 Jahre wird der Familienpass auf Antrag ausgestellt, wenn sie noch in der Ausbildung sind, aus anderen Gründen Anspruch auf Kindergeld haben oder zu mindestens 50 % schwerbehindert sind. Zur Antragstellung müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Bei Kindern über 18 Jahre wird der Familienpass auf Antrag ausgestellt, wenn sie noch in der Ausbildung sind, aus anderen Gründen Anspruch auf Kindergeld haben oder zu mindestens 50 % schwerbehindert sind. Zur Antragstellung müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Fachdienst Soziales
Frau Birgit Bünker
| Telefon 0591 9144-521
Mail b.buenker@lingen.de |
Der Familienpass Lingen gliedert sich in folgende Bereiche:
- Familie und Familienpolitik in der Öffentlichkeit
- Familienpass
- Förderung freier Träger
- Wohn- und Lebenssituation von Familien
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Vergünstigungen anderer Institutionen
- Hinweise zur Handhabung des Familienpasses
Es gibt insbesondere Zuschüsse oder Vergünstigungen für:
- Schwimmkurse
- Schmutzwassergebühren
- Standesamtsgebühren bei Geburten
- Kinderreisepässe
- Theaterkarten
- Mehrlingsgeburten (seit 01.01.2010)
- Familientarif für das Linus
Der Familienpass, der Vorraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist, hat zunächst eine Gültigkeit von 2011 bis 2013.
Zurzeit wird das Familienpolitische Programm überarbeitet. Soweit sich daraus neue Vergünstigungen ergeben, werden wird an dieser Stelle und in der Presse darüber informieren.
Zurzeit wird das Familienpolitische Programm überarbeitet. Soweit sich daraus neue Vergünstigungen ergeben, werden wird an dieser Stelle und in der Presse darüber informieren.







